Heft 
(1899) 8
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Zum Überfall von Beelitz.

der Woche zuvor zwischen Beelitz und Treuenbrietzen 46 reisige Pferde, bei Müncheberg 16, am Tage des Schreibens 17, im ganzen bereits 200 abge­nommen seien, während jener dagegen nur bei Mittenwalde 13 Pferde und einige Trabanten gewonnen hätte (Priebatsch 1. c.)

II. Als der Vogt Balthasar von Schlieben nachher seinen Schaden zu­sammen mit andern Ansprüchen anmeldete, entstanden ihm ärgerliche Ver­handlungen, welche die Regierungsgrundsätze des Kurfürsten Albrecht Achilles und seine Schätzung des brandenburgischen Adels hell beleuchten.

Zu gesamter Hand war 20/1. 1473 Balth. von Schlieben und Ludwig Zeuschel, Sohn des Küchenmeisters Friedrichs II, beliehen, so dass, wer von beiden ohne Leibeserben stürbe, alle seine Güter dem Überlebenden hinter­lassen sollte. (Riedel. B V. 139.) Als Ludwig Zeuschel kinderlos starb, setzten teils die Seitenverwandten ihre Erbfolge durch, teils hielt der Kurfürst die Hand auf dem Nachlass. In seinem Aufträge schloss in Giebichenstein 6/8. 1479 der Erzbischof von Magdeburg mit den Vertretern Balthasars von Schlieben, seinem gleichnamigen Verwandten, dem Domprobst von Lebus und Markus Kalow, Pfarrer zu Luckenwalde, einen Vergleich. Dem Kurfürsten sollten alle Lehen, die Ludwig Küchenmeister hinterlassen hatte, zur Verfügung stehen. Daraus sollte Schlieben das Haus in der Ringmauer zu Berlin, das einst die Kurfürstin Mutter bewohnt hatte, nebst Garten erhalten, für seine Ansprüche sonst, namentlich für Darlehen und erlittenen Kriegsschaden vor Beelitz, sollten ihm 1000 fl und Anwartschaft auf heimfallende Lehen im Werte von 1500 fl gegeben werden. (Riedel 1. c. 313.) Nach Schliebens Auffassung war der ihm vorgelegte Vertrag zu seinen Ungunsten abgeändert (Riedel S. 365). Als er durch seinen Vetter Beschwerde erhob, kam aus der kur­fürstlichen Kanzlei der kurze Bescheid 4/10.1479, dass genau nach dem Ver­gleich verfahren wäre, Schlieben hätte nicht einmal die angeblichen Ab­weichungen bezeichnet. Die gleichzeitige Fürsprache der Herzöge Ernst und Albrecht, dass ihrem Manne Balzer von Schlieben nach Laut seines Lehen­briefes die Güter des verstorbenen Ludwig Küchenmeisters zu Berlin aus Gnade und nach Billigkeit zu Teil werden möchten, beantwortete Albrecht Achilles 14/10 ausführlich (Ried. S. 318.) Ulrich Zeuschel, Küchenmeister seines Bruders, habe in diesem Dienst rechtlich sein Vermögen erworben und 70 000 fl hinterlassen. Seine Tochter habe er an den Sohn Balthasars von Schlieben verheiratet und für seinen Sohn dessen Tochter bestimmt. Bal­thasar von Schlieben habe um Gesamtbelehnung mit den Gütern des Küchen­meisters in Schätzung von 1500 fl nachgesucht und nur angegeben, dass der junge Ludwig sein Schwiegersohn, verhehlt, dass er auch sein Mündel sei. Ilerangewaehsen hat jener später erklärt, dass ihm damals sein Vormund vorgesprochen habe, was er sagen sollte. Da Balthasars Tochter ihn nicht heiraten wollte, verfügte er unter Widerruf seiner früheren Willensäusserung ein Jahr vor seinem Tode unter lehensherrlicher Bestätigung über sein Ver­mögen. Balthasar hätte der Einwilligung seiner Lehensvettern bedurft, auch die Heirat, auf welcher die Belehnung zur gesamten Hand sich gründet, ist unterblieben, der Wert der Hinterlassenschaft beträgt 12000 fl, der Angefälle­brief aber lautet nur für 1500 fl. Über diese Summe ist der Bescheid erteilt, sowie über 1000 fl, die er dem Kurprinzen vor Beelitz dargeliehen hat mit