P. Schmidt.
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dem Verlangen, künftig keine Lehenwähr zu geben wie ein Bürger, sondern mit dem Heerschild zu dienen als Edelmann. Obgleich nur etwa 300 fl wirkliches Darlehen, das übrige Lehenwähr ist, so sind ihm 1000 fl zugestanden. „Er hat Bescheid erhalten, will er nicht wol kochen, so schick gein Speier und kaufe Nüsse und koch. Dabei thut ihm der Rauch in den Augen nicht weh.“
Die Vasallen in der Mark waren sonst von Lehenwähr frei (Fidicin Landbuch S. 33). In welchen Rang sie Albrecht einschätzte, ist hier zu ersehen; ihren Adel sah er nach dem Massstabe, den man in Franken anlegte, nicht für voll an. Deshalb schrieb er 20/1.1485*) an seinen Sohn, dass er zum Turnier keine Märker mitbringen sollte; denn auch dem von Stolberg habe man in Stuttgart die Teilnahme verweigert, weil nicht er noch seine Eltern in 50 vorangegangenen Jahren turniert hatten.
Schlieben reichte seine Rechtsauffassung 16/1. 1480 dem Markgrafen Johann ein (Ried. S. 333). Der Kurfürst habe ihn an seiner Ehre angegriffen und er würde gegen Seinesgleichen Antwort zu geben wissen, aber S. Gnaden weiss selbst, dass er nicht ist, was sie ihn nennt; denn er hat mehr Gnadenbeweise als andre Räte empfangen.**) Jetzt seit des Küchenmeisters Tod soll er ein Betrüger und Bösewicht geworden sein? Hans und Fritz Zeuschel, die seiner Enkel Erbe haben, haben keine grösseren Dienste als er erwiesen. Seine Forderung in Giebichenstein war: 1000 fl, die er für Belehnung zu gesamter Hand gegeben, sollten zurückgezahlt, 1500 fl in Lehen und 600 fl in Angefällbriefen gewährt, ausserdem Haus und Garten in Berlin verliehen werden. Dagegen zieht der ihm vorgelegte Vertrag die Gelder hinein, die vor Beelitz geliehen sind, sagt ein Angefälle von 600 fl zu, aber die 2500 fl sind auf die in ungewisser Zeit einkommende Landbede angewiesen. Deshalb möchte ein Zusatz gemacht werden, dass die beiden ihm verpfändeten Dörfer zu erblichem Besitz gegeben würden. Der Markgraf sagte sein Fürwort für Verleihung dieser beiden zu Trebbin gehörigen Dörfer oder eines Angefälles von 500 fl zu, so dass 3000 fl voll würden, wenn zuvor der Vergleich von Giebichenstein anerkannt wäre (Ried. S. 339). Ein neuer Ausgleich tauchte am Berliner Hofe auf mit der Erinnerung, dass der Kurfürst nichts zu Lehen g'iebt, was einmal für die Herrschaft eingezogen ist. Deshalb würde Peitz nur pfandweise zu überlassen sein, wegen des Hauses in Berlin nach dem Vertrage von Giebichenstein verfahren werden müssen. Dort wäre auch der Vorschuss für Beelitz und Trebbin behandelt, wie auch der Kriegsschaden. Doch wenn Schlieben davon genaue Rechnung vorlegte, möchte eine neue Grundlage gewonnen werden. Über das Küchenmeistersche Erbe bestimmt Ludwigs Testament, (Ried. 349.)
Von Anfang an mahnte der Kurfürst seinen Sohn, niemals auf Urzeit zu verleihen oder neue Freiheiten zu geben 16/10. 1470 (s. Meyer, Briefe etc.) Er mit seinen Brüdern hat dem Vater auf dem Totenbette geloben müssen,
*) Chrn, Meyer, Briefe des Kurf. Albrecht Achilles. (Zeitschr. f. preuss. Geschichte u. Landeskunde Bd. XIX. 1882.)
**) 1/5.1476 will ihm Albrecht eine Armbrust schenken (Priebatsch S. 223).