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Zum Überfall von Beelitz.
nichts von dem, was er vererbt, zu Urzeit zu verkaufen oder auf Verfall zu verpfänden, oder wegzugeben Land, Leute, Städte, Schlösser, Grund und Boden. 24/1. 1483. Gebt nicht Angefälle fort, lohnt den Dienern mit Erbtöchtern, verkauft kein Erbe. Unser Kaiser verhadert, was er hat. Was man an Rente abgiebt, kommt das andre Jahr wieder, was vom Erbe weggegeben wird, fällt ganz aus. 22/6. 1485.
So hatte er von vornherein bestimmt, dass die Dörfer, die Ludwig Küchenmeister besessen, der Gemahlin Johanns zugewiesen wurden (Prie- batsch II. S. 565) und in dieser Sache die Richtschnur gegeben: Wenn Schlieben nicht Amtmann sein will, so soll ein andrer eingesetzt werden- Doch möge man ihm eröffnen, dass er und sein Sohn gern zu Mannen genommen würden. Wenn er einmal in wirkliche Not geriete, so hätte er mehr und bessere Güter zu verkaufen, als die kurfürstlichen Lehen. Jedenfalls müssten die erledigten Lehen Küchenmeisters behalten werden (S. 609). Zu dem Berliner Vorschlag äusserte er sich 7/5. 1480, dass er nicht geneigt sei, Balthasar von Schlieben, der betrüglich seinen Anspruch erworben und ihn verklagt hätte, Gunst zu erweisen, besonders weil er den Giebichensteiner Vergleich nicht anerkennen wollte. Ist man ihm 1000 fi schuldig, so bezahle man ihn. Will er nach der Schätzuug Peitz übernehmen, so würde er sie so lange behalten, bis die Herrschaft Geld genug zur Einlösung hat, aber erblich soll er sie nicht haben. (Raumer cod. d. II. 49.) So bot der Markgraf 24/5. 1480 an, dass Schlieben die Pfandsumme für Peitz mit 6000 fl darlege, dann sollten ihm darauf noch 3000 fl verschrieben werden, so dass er mit den schon überlassenen Pfandgütern von 600 fl im ganzen zehntehalb- tausend Gulden im Pfandbesitz haben würde. Doch müsste er dem niedergebrannten Kottbus Bauholz liefern und die künftige Einlösung versprechen. Als Schlieben kurzer Hand 25/5 dies Anerbieten ablehnte, wiederholte der Markgraf 27/5 die Meinung seines Vaters, dass auf dem Prozesswege die Entscheidung zu suchen wäre. (Riedel 1. c. S. 346.)
Schlieben aber ging 25/11. 1480 an den versammelten Landtag in Berlin, dem er vortrug, dass er mit Ludwig Küchenmeister, weiland Burgsass in Berlin, laut Briefes vom Kurfürsten Albrecht im Gesammtlehen gesessen, auch rechtzeitig Lehnsfolge geleistet hätte und gebeten durch Markgraf Hans, den Bischof von Lebus, Gürgen Waldenfels, Nickel Pfui u. a. m. dann noch durch die Herzöge von Sachsen. An sie hat der Kurfürst wieder geschrieben, was ihm Ehre und Glimpf antaste, dass er es dulden muss, ohne es bessern zu können. Der Landtag möchte sich dafür einlegen, dass die Lehen den Erben übergeben würden. Denn die Testamentsverwalter wissen, wie man mit ih m und seinem Sohne umgegangen ist, so dass manche lieber nichts damit zu thun hätten, weil man mit dieser Sache so grob umgeht. Auf die Fürbitte des Landtages wurde die Angelegenheit vom Markgrafen dem Bischof Arnold von Brandenburg übergeben (Raumer c. d. II. 49 ff.). Albrecht indessen beriet 18/12. 1480 seinen Sohn (Meyer, Briefe): „Will Balthasar seiner dron und groben Wort und verlogene Klage nicht aufhören, nim ihn bei dem Grin d, wo er dir werden mag, und gedenk, wie ... dir dein Brief wieder werde, den er uns und der Kanzlei leckerlich abgelogen hat. Und zerreist den Zettel, so ihr den gelesen habt.“