Ein Streit der Stadt Eberswalde mit dem Herzog von Pommern.
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Der gute Lehmann! — Wie würde er sich wundern, wenn er sehen könnte, dass sein an sich so natürlicher Wunsch auch jetzt noch, nach beinahe 80 Jahren, zu den frommen Wünschen gehört! Wie weit war er damit seiner Zeit vorangeeilt!
Wir kehren aher wieder zu unserm Beeskowischen Alaunwerke zurück. Erst vor kurzem ist es mir geglückt, in Erfahrung zu bringen, dass dieses Werk sein Alaunerz aus den noch jetzt so genannten Alaunbergen erhalten hat, einer Hügelgruppe, welche etwa 200 Ruten westlich von Wilmersdorf, anderthalb Meilen nordwestlich von Beeskow entfernt liegt. Die Tradition hat sich in der Gegend auch noch erhalten. Sind nun die bei dem benachbarten Pfaffendorf belegenen Hügel die Pfaffenberge, so stimmt diese Nachricht sehr gut mit der von Lehmann bezeichneten Gegend, wo das Werk gestanden haben soll. Mehr als dies vermag ich aber darüber nicht mitzuteilen. Jedenfalls ist damit ein neuer Punkt, der der Braunkohlen-For- mation angehört, bezeichnet.“
Der durch den tertiärhaltigen Sand gegrabene Fahrweg scheint der alte Zuweg zu dem aus der Kurfürstenzeit stammenden vergangenen Alaunwerk gewesen zu sein. E. Friedei.
Ein Streit der Stadt Eberswalde mit dem Herzog
von Pommern.
Von Wilh. Ant. Wegener.
Nach dem Aussterben der Anhaltiner machten die Herzoge von Pommern Erbansprüche auf die Mark Brandenburg und hatten die Absicht, auch die Stadt Eberswalde mit dem hierzu gehörigen Landkreis, welcher später etwa dreissig Dörfer umfasste, ihrem Herzogtum zuzuwenden, wie dieses aus der folgenden Urkunde vom 27. Juli 1320 hervorgeht: „WirHeinrich, von Gottes Gnaden Herzog von Schlesien und Herr von Fürstenberg und von Jauer, erklären allen, welchem diese Urkunde Einsicht erhalten, sie vorlesen hören oder selbst lesen, dass wir mit dem hochgeborenen Fürsten, dem Herzog Wartislaf von Stettin, einen Vertrag abgeschlossen und ihm ohne alleArglist gelobt haben, dass wir demselben Herzog Wartislaf gegen alle diejenigen helfen sollen und wollen, welche jetzt leben, mit Ausnahme der in dieser Urkunde Genannten. Zuerst nehmen wir den König Ludwig von Rom (Kaiser Ludwig IV.J aus, ferner unsere Brüder, den Herzog Bernhard und den Herzog Bolko, den König von Böhmen, den König von Krakau und unsere Vettern, den Herzog Heinrich und den Herzog Bogislaf. Dann haben wir gelobt, was wir an Land, Festungen oder Städten bis heut auf diesen Tag eingenommen haben, das sollen und wollen wir selbst behalten, was wir aber hiernach an Land mit Gewalt oder mit Verträgen bekommen, das soll dem Herzog Wartislaf halb gehören, und wir geloben das mit ihm zu teilen, mit Ausnahme des Uckerlandes. Tritt aber der Fall ein, dass Herzog Wartislaf das Uckerland noch nicht bis auf diesen Tag eingenommen hätte und unserer Hilfe hierzu bedürfte, so soll er dasselbe Uckerland mit uns teilen. Wir haben auch gelobt, dass der Pierzog Wartislaf vorweg die Stadt Eberswalde und alles das Land, welches hierzu gehört hat, erhalten soll. Wir geloben auch, dass wir dem Herzog Wartislaf mit gleich starkem Kriegsvolk auf dem Felde bei Mantel (im Kreis Königsberg in der