Heft 
(1899) 8
Seite
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256 Ein Streit der Stadt Eberswalde mit dem Herzog yon Pommern.

NeumarkJ zu Hilfe kommen sollen, wenn er dessen bedürftig ist, und dass wir Vorteil und Schaden zu gleichen Teilen bei Mantel nehmen sollen. Wir haben auch gelobt, dass, wenn der Herzog Wartislaf in dem Niederland (der Oder) unserer etwa bei Verträgen bedürfte, wir dann zu der Zeit ihm zu Hilfe kommen sollen, zu welcher wir hierzu beschieden werden, und auch so lange, als wir dort bleiben mögen, und was ihm dort an Land unter- thänig wird, das soll er mit uns teilen. Wir geloben auch, wenn es also kommt und geschieht, dass wir bei diesen Verträgen etwa Meinungsver­schiedenheiten hätten oder uneinig geworden wären, dann sollen diese vier Kitter hier von uns beiderseits, der Herr Albrecht von Hackeborn, der Herr Gebhard von Querfurt und der Herr Wedego von Wedel und der Herr Marschall Hennig Bär, in eine von den drei Städten Frankfurt, Krossen oder Neu-Landsberg einreiten und sie sollen innerhalb eines Monats dort nicht eher herauskommen, als bis sie uns die Angelegenheit gänzlich entschieden und in Richtigkeit gebracht haben. Sollten wir von den vier Rittern keine Entscheidung bekommen, so sollen wir Fürsten hiernach innerhalb eines Monats in dieselbe Stadt zu denselben Rittern beiderseits, jeder Herr mit zwölf Rittern und Knechten, einreiten und nicht eher wieder her­auskommen, als bis wir eine endgiltige Entscheidung erhalten. Wir haben auch gelobt, dass wir uns mit keinem Fürsten noch Herrn ohne des Herzogs Wartislafs Willen und Wort vereinigen sollen. Und auch das ist gelobt worden, dass der Herzog Wartislaf mit dem Herrn Luther von Schreibers­dorf über dessen Gut in Güte sich auseinandersetzen soll. Diesen Vertrag stät und fest zu halten, haben mit uns unsere Ritter und Knechte, der Herr Albrecht von Hackeborn, Gebhard von Querfurt, der Herr Luther von Schreibersdorf, Wedego von dem Sack, Hermann Buch, Kunz von Zedlitz, Heinrich von Ditmersdorf, Siegfrid von dem Salir und Otto von Lossow, ge­lobt und sie haben deshalb diese Urkunde mit unserem Siegel vollzogen. Diese Urkunde ist ausgestellt in Frankfurt am Sonntag nach dem Sankt Jakobstag im Jahr 1320 nach Gottes Geburt.

Da die Herzöge von Pommern ihre Erbansprüche damals nicht wirk­sam durchführen konnten, so blieb Eberswalde eine märkische Stadt. In späterer Zeit aber hätte ein Streit, welchen die Eberswalder mit dem Herzog von Pommern hatten, leicht Veranlassung zu einem Kriege der Pommern gegen die Mark geben können, wenn nicht die Vermittlung des Markgrafen Jobst und ein Vertrag die drohende Gefahr noch rechtzeitig abgewandt hätten. Auf der Oder unterhalb von Oderberg hatten die Eberswalder den Garzer Bürger Lorenz Staffelde gefangen genommen und ihm das Seine in Beschlag gelegt, und der Herzog von Pommern, an welchen sich die Garzer mit ihrer Klage wandten, wollte die Stadt Eberswalde deswegen in Strafe nehmen. Da er- liess der Markgraf Jobst an die Ratsherren von Brandenburg, Berlin, Kölln, Frankfurt und Strausberg und noch an andere Städte folgenden Befehl:Jobst, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg und Herr von Mähren. Ehr­bare und liebe Treuen. Was die Sache betrifft, dass der von Stettin unsere Bürger in Neustadt (Eberswalde) schwer bedroht, so ist es unsere Meinung und befehlen wir auch ernstlich, dass ihr hinreitet, mit dem von Stettin euch hierüber zu beraten, und mit ganzer Sorgfalt versucht, einen Vergleich herbei-