Heft 
(1899) 8
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Die Geschichte der märkischen Bienenzucht.

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^ Hat sich nun etwa einer an des andern seinen Beuten vergriffen oder feinen Schwarm aufgefangen, so wird er allda gebunden und hinter den

Ofen gesetzt und dort wird ihm stark eingeheizt.

Auch anderwärts übten die Zeidler ihre eigene Gerichtsbarkeit aus. $ Im Jahre 1475 bestätigte der Abt Chrysostomus von Neuzelle die ^|lRechte der Zeidlergesellschaft von Krebsjauche. Auf dem Gebiete des A Klosterdorfes Kresbsjauche bildeten die Besitzer eine eigene Zeidler- ' gesellschaft unter einem bei der Reichskanzlei verpflichteten Vorsteher oder Starosten. Diese Zeidler besitzen 12 Reise von Wiesenwachs, jedes Reis ungefähr 1618 Morgen rheinländisch gross; der Morgen zu 400 ' Quadratruten gerechnet. Die 12 Reise entsprechen also 450 Preussischen Morgen oder 112 Hectar. Der Starost und die Ältesten dieser Com­pagnie haben in Streitigkeiten, welche die Zeidlergesellschaft betreffen, den ersten Urteilsspruch zu geben, müssen aber, wenn die Sache nicht sofort beigelegt wird, es auf die Entscheidung der Stiftskanzlei an- kommen lassen.

Zur Zeidelcompagnie von Krebsjauche gehörten 70 Mitglieder, darunter Adlige, Bürgerliche und Dorfbewohner aus dem Brandenbur- gischen. Alle wurden in Zeidelangelegenlieiten stets als Inländer an­gesehen und ohne Vermittlung ihrer Obrigkeit lediglich durch den Starosten vorgeladen; derselbe hatte auch an diese Zeidler die Kanzlei­befehle zu überbringen. Der Starost hatte als Entgelt für seine Mühe- /. waltung eine Wiese, musste aber dafür den Mitgliedern der Compagnie eine Mahlzeit geben. Am Johannistage versammelten sich die Zeidler

ü von Krebsjauche, Aurith, Ziltendorf, Brieskow, Lossow und Isehernsdorf

.. zahlte Jeder für sich.

Erst seit der Separation in den Vierziger Jahren dieses Jahrhunderts haben diese Zusammenkünfte aufgehört.

In Lübben wurden bis in das 18. Jahrhundert hinein die Streitig­keiten, welche in der Zeidlergesellschaft vorkamen, durch den Ältesten, der deshalb auch Bi enenri chter, Scliuppan, hiess mit Zuziehung einiger Ge­nossen entschieden. Zur Aufsichtsführung waren bestimmte Personen bestellt, welche jede Beeinträchtigung des Eigentums eines Bienenhalters durch Ausschneiden u. s. w. anzuzeigen hatten. Dieser Aufseher hiess der Verräter, wendisch Pscheradnik, und nach 1716 finden wir in Lübben in der Neugasse Martin Pullmann als Pscheradnik und als Bienenrichter Martin J arisch zu Biebersdorf. Die Lübbener Zeidler hatten das Recht in den landesherrlichen Waldungen Bienen zu halten. Sie wählten sich die Bäume zu Bie nankeu ten aus und betrieben in diesen Bienen­zucht. Jeder wählte sich seine Bienenbäume in einer bestimmten Rich­tung; dieses wurde dann seine Bienenheide genannt und die zu Beuten

T in einer dazu bestimmten Scheune. Der Pfarrer von Lossow hielt einen - Gottesdienst, ein Schmaus folgte, diesen gab der Starost; den Trunk be-