Ferd. Meyer, Geschichtliche Rückblicke auf den Stadtteil Alt-Kölln,} ,4|[355
Colonia juxta Berlin“. Wir haben es sonach mit einer Präpositur von Kölln zu thun, welches bereits als Mittelpunkt eines Kirchenkreises und daher als Stadt erscheint, die ihr Recht von Spandow erhielt, während Berlin sein Stadtrecht von Brandenburg überkommen hatte. Hiernach dürfte die Erhebung Köllns und des erst 1247 erwähnten Berlins zu Städten in die Zeit von 1225 bis 1232 fallen.
Die deutschen Ansiedler, welche bereits zur Zeit Albrechts des Bären oder doch bald nach dessen Tode bis an die Spree vorgedrungen sein mögen, dann sich des Überganges zwischen den beiden einander zustrebenden Landzungen im Zuge des späteren Mühlendammes durch eine brückenkopfähnliche Befestigung auf dem rechten Spree-Ufer „to dem Berlin“ versichert hatten, bildeten die Bürgergemeinden der beiden neugegründeten Städte.
In grauer Vorzeit umstanden in Kölln die Hütten der wendischen Eischer und Ackerbauer ringförmig den Hügel, auf dem der Sage nach ein Götzentempel sich erhoben, der dann einer dem heiligen Petrus, als Schutzpatron der zum Christentum bekehrten Wenden, geweihten Kirche weichen musste.
Die eigentliche Bürgerschaft bestand aus deutschen Handelsleuten, Gewerbetreibenden und freien Grundbesitzern, deren 14 Hausstellen am Eischmarkt und an der Wasserseite der Fischerstrasse lagen, während «üe geringere Klasse der bekehrten Wenden oder Schutz verwandten in Zinsbuden wohnte, oder in den entlegenen Winkel der Fischerstrasse sich zurückgezogen hatte.
Über die ursprüngliche Verwaltung dieses Gemeindewesens ist uns etwas Zuverlässiges nicht überkommen; doch lässt sich vermuten, dass die Schoflen und Ratsleute unter der Leitung des Schulzen erwählt wurden, und zwar nur auf ein Jahr, nach dessen Ablaut sie ihre Nachfolger ernennen mussten.
In jener Urkunde vom 29. April 1247 wird neben dem Probst Symeon in Kölln auch der Schulze von Berlin, Marsilius, als Zeuge genannt. Von den Landesfürsten eingesetzt übte er den Blutbann und die Zivilgerichtsbarkeit; neben ihm hatten die aus der Bürgerschaft gewählten Schoflen, vier in Berlin und drei in Kölln, das von ihm zu verkündende Recht zu finden.
Das so gehegte Gericht fand in der Nähe der Rulandssäule aut dem einzigen Marktplatze (dem späteren Molkenmarkte), und zwar vor dem Hause No. 13 statt, woselbst jenes Sinnbild der höheren Gerichtsbarkeit bis zum Jahre 1448 gestanden haben soll.
Die Stätte des ältesten Köllnischen Ratsstuhles am dortigen „Fischmarkt“ lässt sich mit Bestimmtheit nicht angeben. Es wurde vermutet, dass dies der Ort gewesen, wo das jetzt abgebrochene Rathaus gestanden, dessen zuerst 1525 Erwähnung geschieht, in welchem Jahre