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Die Schützengilde zu Oderberg i. M.
Johann Georg im Jahre 1588 durch eine seiner bekannten, fast allen märkischen Städten gleichen Schützenverordnungen Oderberg näher tritt, Iler wenige Jahrzehnte darauf hereinbrechende dreissigjährige Krieg räumte mit dem Oderberger Schützenwesen gründlich auf. Niemand
getraute sich während langer Jahre Aufenthalt in der ungeschützten Stadt Oderberg zu nehmen, wo für feindlichen Zuzug die Festung stets sorgte, nicht aber für ausreichenden Schutz. Die geängstigten und verarmten Bewohner, soweit sie noch lebten, hielten sich im „Alten Bruch“ in Nothütten auf und lebten von Fischfang und der Beute aus dem auf eigener Faust geführten Kleinkriege, der Oderberger Festungsbesatzung ihre gemachten Gefangenen zuführend und in Notfällen tatkräftige Hilfe leistend.
Die alte Gilde kam gänzlich in Vergessenheit bis die neueingeführte Accise unter dem Grossen Kurfürsten die Aufrichtung der Schützengilde auf rein militärischer Grundlage hier ratsam machte.
Es heisst dabei:
Bei Verlust ihrer Privilegien haben darnach die Schützen zwischen Ostern und Pfingsten einmal wöchentlich und zwar Montags, weil diese Zeit den Handwerkern am zusagendsten, ihre Exercicii und regelmässigen Schiessen nach der Scheibe abzuhalten. Wer unentschuldigt davon zurückbleibt, wird mit 5 Groschen von Fall zu Fall sich verschärfend, gestraft. Damit besonders die neu- eingeführten Exercicii richtig gelernt und ausgeführt werden, sollen die geschaffenen Offiziersstellen der enrollierten Schützenkompagnie nur mit Personen aus dem Itats- und Bürgerstande besetzt werden, welche bereits im Kriege gedient, von gutem Ansehen und guter Aufführung wären. Sodann sei strengstens anbefohlen, dass jeder sich aus dem Vorschuss das benötigte Ober-und Untergewehr anschafte, sowiedieMundierungbesorge. Desgleichen
■M. L