Die Sehiitzengilde zu Oderberg i. M.
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sollen zwei gute Militärtrommeln nebst den Bandolieren aus dem Bestände der Festung hergegeben werden; die Fahne hingegen habe die Kämmerei unter Benutzung der königlichen Dotation nach Vorschrift zu beschaffen. Die Offiziere, obzwar von den Gildemitgliedern wählbar, solle der Rat vorschlagen und die Regierung bestätigen. Jn Gildenangelegenheiten ist denselben Strafgewalt zugebilligt; bei Insubordination, Trunkenheit oder bei böslichem Fernbleiben von der Fahne wurden die Inkulpaten bei Wasser und Brot im sogenannten Bürgergehorsam festgesetzt..
Hinsichtlich der Einübung des Reglements solle die Aufsicht vorerst dem Leutnant Eickstädt von der Oderberger Festungsgarnison unterstehen. Nach königlicher Konfirmation solle sich die Schützengilde zu
einer wohlgeübten Schützenkompagnie ausbilden, weil zu Kriegszeiten auf deren Mitwirkung zur besseren Defension des Oderberger Passes stark gerechnet werde.
Aus der Schützenbrüderschaft waren somit Stadtsoldaten geworden und in Gildestreitigkeiten zog fortan der Rat der Stadt gegenüber dieser immer den kürzeren, weshalb auch das vormalige Interesse für die Gilde bei ihm völlig erlosch. So oft nun die königliche Familie die Stadt oder deren Gemarkung berührte, hatte die Schützenkompagnie zu paradieren und den ev. Sicherheitsdienst, Ehrenwachen zu leisten, während die andern Bürger, so nicht der Gilde angehörten, mit Pieken oder Spiessen und Seitengewehr bewaffnet, die Tore und sonstigen Wachen bei dem die Stadt der Accise