Was sind Ringheii?
Eine Studie zu einer Eberswalder Urkunde von Wilhelm Anton Wegener.
Die in Eberswalde Mühlenstrasse 2 und 2(5 gelegenen Stolzeschen Mühlenwerke sind zuerst am 8. Mai 1307 urkundlich genannt. Markgraf Hermann bestimmte damals, daß die Dörfer Karntz, Gersdorf und Sommerfelde hier ihr Getreide und ihr Malz mahlen lassen sollten und hierzu den damaligen Besitzern der Mühle, Konrad von Finow und einem Meister Konrad, verpflichtet seien. Karntz lag in der gleichnamigen Heide in der Nähe von Gersdorf. Am 25. Juli 1353 verkaufte der Markgraf Ludwig der Römer zugleich im Namen seines Bruders Otto die Mühle für 90 Pfund Brandenburger Pfennige an die Stadt Eberswalde und die Stadt gab die Mühle zeitweise anf Wiederkanf hin an Mühlenmeister ab. Als der Rat von Eberswalde 14(57 mit dem Mühlenmeister Appel einen Kontrakt wegen der Erbauung einer neuen Schneidemühle abschloss, setzte er auch die von dem Getreidemüller innezuhaltenden Bestimmungen über Kauf und Verkauf und über den Betrieb der Mühle in einer deutschen Urkunde schriftlich fest. Diese Urkunde steht im Original in einem alten Eberswalder Kopialbnch, welches im Stadtarchiv aufbewahrt wird, und gedruckt wurde dieselbe in Fischbachs Beschreibung von Neustadt-Eberswalde, S. 240 und 241, 178(5, dann in Kungers Chronik von Neustadt-Eberswalde, S. T3H—140, 1841, und in dem Codex diplomaticus Brandenburgensis von Riedel, A, XII, 329 und 330, 1857.
In dieser Urkunde nun kommt eine Stelle vor, welche in einem Ausdruck zuerst nicht recht verständlich ist, aber bei einiger Kenntnis der Verhältnisse im Mittelalter klar wird. Die Stelle hat nach Riedel folgenden Wortlaut: „Item era behoret eynen wagen uppe der Straten to hebben mit ringh en, den riken und armen ore inold unde rogge yn to furen unde or mell weder to huß, unde von XVI schepeln molt schall he neinen eynen penningk.“ Diese Stelle in die jetzige Sprach- form übertragen: „Ferner hat er (der Getreidemüller) einen Wagen mit leichten Pferden auf der Straße zu halten, um den Reichen und den Armen ihr Malz und ihren Roggen hinein (in die Mühle) und ihr Mehl wieder nachhaus zu fahren, und von 16 Scheffeln Malz soll er einen Pfennig nehmen.“