11. (3. ordentliche' Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
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gebracht von der Ges. für L’ommerscke Geschichte und Altertumskunde zu Stettin. Stettin 11104.
An den Sonderfahrten nach Stralsund und der Insel Rügen beteiligten sich ebenfalls mehre Brandenburgia-Mitglieder, dgl. an den weiteren Fahrten nacli ßornholni, Wisby auf Gotland und nach Stockholm. Vgl. im übrigen auch Nr. XXXIII dieses Protokolls.
III. Der Schutz der vorgeschichtlichen Denkmäler. Denkschrift der Kommission der deutschen anthrop. Ges. Vorgelegt der .15. allgem. Vers, in Greifswald 1904. Wir entnehmen der dankenswerten von Dr. II. Seger verfaßten Schrift folgende Bemerkungen (Vorbemerkung und Schluss).
„Bei der 34. allgemeinen Versammlung der Deutschen anthropologischen Gesellschaft in Worms 1903 wurde auf Antrag des Dr. Hans Seger eine Kommission gewählt zur Prüfung der Frage, welche .Maßnahmen zum Schutze der vorgeschichtlichen Denkmäler geeignet seien. Der Kommission gehören an: Prof. Dr. J. Ranke, Generalsekretär der Deutschen anthropologischen Gesellschaft in München, Ministerialrat a. D. Soldan in Darmstadt, Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. A. Voß, Direktor der vorgeschichtlichen Abteilung des Königl. Museums für Völkerkunde in Berlin, Dr. II. Seger, II. Direktor am Schlesischen Museum für Kunstgewerbe und Altertümer in Breslau. Die Vorschläge der Kommission sind am Schluß dieser Arbeit abgedruckt. Zu ihrer Begründung dient die vorliegende Denkschrift.
Fassen wir zum Schluß unsere Wünsche kurz zusammen, so seien für deg Schutz der vorgeschichtlichen Denkmäler folgende Maßnahmen empfohlen
1. Der Erlaß von eigenen Denkmalschutzgesetzen in allen Bundesstaaten.
Als Vorbild können im allgemeinen die einschlägigen Bestimmungen
des Denkmalschutzgesetzes für das Großherzogtum Hessen vom Iß. Juli 1902 bezeichnet werden.
2. Die Einsetzung besonderer Konservatoren (Denkmalptieger) für die vorgeschichtlichen Denkmäler.
Zu solchen sind in erster Linie die Vorstände der betreffenden Landes- oder Provinzialmuseen zu berufen.
3. Die Stärkung und reichlichere Ausstattung der prähistorischen Museen mit Geldmitteln und Arbeitskräften, womöglich Schaffung besonderer Fonds zu dem Zwecke, gefährdete Denkmäler oder Fundstellen zu sichern, größere wissenschaftliche Untersuchungen auszuführen und eine Denkmälerstatistik vorzubereiten.“
Unzweckmäßig finde ich auch hier wieder die Verzettelung der Schutziuteressen; es sollte überhaupt und ungeteilt nur vom Schutz der nationalen Natur- und Kultur-Denkmäler des deutschen Volks die Rede sein. Statt dessen bilden sich Gruppen für den Schutz der deutschen Burgen, der Volkstrachten, der Bäume, der landschaftlichen Prospekte, der geschichtlichen Denkmäler, der vorgeschichtlichen Denkmäler, gewisser Tierarten u. s. f. Jede Gruppe steuert ohne Rücksicht auf Gleich-