Heft 
(1904) 13
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11. (8. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres

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XXII. Die Satzungen des Vereins zur Begründung und Erhaltung einer Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte werden Ihnen auf Wunsch vorgelegt, ich verweise dabei auf die mancherlei ähnlichen familiengeschichtlichen Vorlagen, welche ich Ihnen in diesem und im vergangenen Jahre gemacht.*)

XXIII. Der erste Vorsitzende E. Friedelist unter dem 31. Mai d. J. zum Diplom-Mitglied der Comenius-Gesellschaft ernannt worden. Vergl. bezüglich der letzteren die No. XL.

C. Naturkundliches.

XXIV. Wanderungen und Schädlichkeit der Krähen. Die ost­preußische Vogelwarte Rossitten wird im Herbst mit einer Reihe von praktischen Versuchen beginnen, die voraussichtlich bemerkenswerte Aufschlüsse über einige noch dunkle Vogelzugfragen, wie Richtung und Schnelligkeit des Zuges, geben können. In jeder Zugzeit, Herbst und Früh jahr, werden auf der Kurischen Nehrung Hunderte, unter Umständen Tausende von Krähen zu Speisezwecken mit Netzen gefangen. Von diesen Vögeln soll nun eine große Anzahl durch einen um einen Fuß gelegten und mit Nummer und Jahreszahl versehenen Metallring gezeichnet und dann sofort wieder in Freiheit gesetzt werden. Die Erbeutung solcher gezeichneten Tiere wird stets interessante Schlüsse zulassen. Der Versuch soll mehrere Jahre hindurch und, wenn möglich, im größten Maßstabe fortgesetzt werden. Wenn wir dann erst Hunderte, ja falls die Mittel der Station es erlauben Tausende von gezeichneten Krähen in Deutschland und den angrenzenden Ländern haben, dann kann der Versuch ganz neue Gesichtspunkte über die Verbreitung einer Vogelart eröffnen und auch über die vielbesprochene Frage nach dem Alter der Vögel Aufschluß geben. Ohne Unterstützung der weitesten Kreise ist der Versuch hinfällig. Darum ergeht an alle Jäger, Forst­beamte, Landwirte, Vogelliebhaber, Gärtner, auch an alle Brandenburgia- Mitglieder die Bitte, beim Erbeuten von Krähen auf die Füße der Tiere zu achten, den etwa mit einem Ringe versehenen Fuß im Fersengelenk abzutrennen und in einem geschlossenen Briefumschlag an die Vogel­warte Rossitten, Kurische Nehrung, Ostpreußen, zu schicken. Auf einem beiliegenden Zettel ist genau Tag, und wenn möglich, auch Stunde der Erbeutung zu vermerken. Alle Auslagen werden zurückerstattet, auf Wunsch wird auch die Krähe bezahlt. Besonders gilt die Bitte den Landwirten, die auf ihren Gütern durch Gift zuweilen große Mengen von Krähen erbeuten. Sie mögen sich der verhältnismäßig geringen Mühe unterziehen, die umherliegenden Kadaver untersuchen zu lassen. Über die Ergebnisse wird seinerzeit berichtet werden. Die gezeichneten Krähen werden namentlich Nebelkrähen und auch Saatkrähen sein.

*) Brandenburgs XI. 289; XII. 165, 160, 305.