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15. (5. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
100 000 Mk. zugeschossen werden müssen, so sind auch die eigenen freien Einnahmen des Gymnasii, wie bei den anderen höheren Schulen stets auf diesen Zuschuß verrechnet und haben nur eine Einnahmeposition in unserem Spezial-Etat Nr. 9/10 gebildet. Dies hat auch das Provinzial- Schulkollegium in dem Erlasse vom 2. August 1901 (Bl. 151 Art. Schuls. Gen. Nr. 1) ausdrücklich als gerechtfertigt anerkannt.
2. Das Gymnasium hat zwar eigene juristische Persönlichkeit. Sein Vermögen besteht aber nur in den 1574, 1822 und 1831 vom Landesherrn geschenkten Gebäuden des alten Klosters und des sogenannten Lagerhauses, welche auch im Grundbuch auf den Namen des Gymnasii berichtigt sind, in den eingehenden Schulgeldern und einigen unwesentlichen Einnahmen, welche, wie zu 1 bemerkt, unmittelbar zum Etat des höheren Schulwesens von der Stadtgemeinde behufs Bestreitung der Gesamtausgaben desselben, vereinnahmt werden. Bei dem Gymnasium bestand und besteht auch noch in einem bereits zweimal fast völlig verbrauchten, jetzt aber wieder 07 400 Mk. betragenden Bestände ein sogenannter Miets- und Baufonds, der uns bei Gelegenheit der im vorigen Jahrhundert geschehenen landesherrlichen Schenkung von Teilen des Lagerhauses eingetretenen, vorübergehenden Einnahmen entstanden und verzinslich als solcher angelegt werden war. Auch über diesen ist, wie über die sonstigen freien Einnahmen und Vermögensstücke des Gymnasii stets vom Magistrat zum Besten des Gymnasii selbständig verfügt worden, so 1848 49 zum Umbau des früheren, jetzt niedergelegten Lehrerw'ohnungsgebäudes Neue Friedrichstraße 84, und auch neuerlich zum Bau der Turnhalle auf dem, zu diesem Zwecke angekauften (Haber- kernschen) Grundstück Neue Friedrichstraße 86. Der Besitztitel dieses letzteren, nunmehr dem Gymnasium überwiesenen Grundstücks ist ebenso, wie derjenige des in den sechsiger Jahren teilweise zur Erweiterung des Schulhofes von der Stadtgemeinde angekauften Grundstücks Neue Friedrichstraße 85 auf den Namen der Stadtgemeinde eingetragen geblieben.
3. Die Streitsche Stiftung ist eine selbständige Stiftung mit eigener juristischer Persönlichkeit aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Ihr Zweck besteht in der Gewährung von Zuwendungen an die Lehrer, die Lehrerwitwen, der Haltung eines Schülerinternats (Streitsche Kommunität) der Ausstattung der Instrumentensammlung, der Sternwarte u. s. w. Sie wird von einem besonderen Stiftungsdirektorium verwaltet, welches ganz unabhängig vom Magistrat, lediglich unter dem Unterrichtsministerium steht. Bleiben nach Erfüllung der von dem Stifter (Kaufmann Sigismund Streit) bestimmt vorgezeichneten Zwecke noch Mittel der Stiftung verfügbar, so kann das Stiftungsdirektorium dieselben nach seinem besten Wissen zum Nutzen des Gymnasiums verwenden. Der Magistrat als Patron soll aber keineswegs auch die Stiftung beaufsichtigen, zu