Heft 
(1904) 13
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15. (6. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.

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keiner Rechnungsabnahme zugezogen werden, und das Direktoriumihm nicht Red und Antwort zu stehen haben. Insbesondere sollen zwar nach der Vorschrift des Stifters für den Rektor, Prorektor und Kon­rektor Dienstwohnungen gebaut, aber, nachdem dies geschehen, zur Ausbesserung und Unterhaltung derselben oder sonstiger Gymnasialge­bäude nichts aus den Mitteln der Stiftung hergegeben werden.

In den Jahren 178688 hat darnach das Streitsche Stiftungs­direktorium mit Genehmigung des Magistrats nicht nur:

a) in dem, dem Gymnasium gehörigen Grundstück Klosterstraße 74 ein ganz neues Lehrerwohngebäude für den Direktor und drei Professoren errichtet, in dem auch die Streitsche Kommunität untergebracht wurde, sondern auch

b) das bereits vorhandene Lehrerwohngebäude, Neue Friedrich­straße 84, dergestalt umgebaut, daß dasselbe außer einem Hör- und Bibliotheksaal noch drei Lehrerwohnungen aufnahm, wovon eine aber bald wieder einging und zur Erweiterung der Klassen­räume benutzt wurde.

Auch im Jahre 1859, als das Gebäude an der Neuen Friedrich­straße 84 wieder umgebaut worden, auch das Quergebäude hinter Klosterstraße 74 abgebrochen werden mußte, so daß nicht nur die beiden noch übrig gebliebenen Wohnungen Neue Friedrichstraße 84, sondern auch zwei Lehrerwohnungen im Quergebäude Klosterstraße 74 fortge­fallen waren, steuerte die Streitsche Stiftung wiederum ein Drittel der Kosten bei, während der Überrest aus städtischen Mitteln aufgebracht wurde. Das Haus Neue Friedrichstraße enthielt nun vierLehrerwohnungen und die Streitsche Kommunität.

Mit Rücksicht auf diese Leistungen der Streitschen Stiftung, und mit Rücksicht auf die Bestimmung des Stifters, wonach zur Unter­haltung der Lehrer Wohnungen und sonstigen Baulichkeiten durchaus nichts aus der Streitschen Stiftung entnommen werden sollte, ist über die Unterhaltungspflicht dieses Gebäudes, in welchem die Streitsche Kommunität sich nunmehr befand, unter dem 1. Juli 1869 ein von Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung genehmigtes Abkommen getroffen, wonach die Streitsche Stiftung nur die Unterhaltung der zur Ausstattung der Kommunität gehörigen Geräte, die Gasbeleuchtungs­gegenstände, Wasserklosetts, Waschbecken, dagegen die Stadtgemeinde alle übrigen baulichen Reparaturen und Neuarbeiten an diesem Ge­bäude zu übernehmen hatte.

4. Die Kommunitätskasse, welche mit der sogenannten Streitschen Kommunität nichts zu tun hat, besteht bei dem Gymnasium anscheinend schon seit dessen Gründung. Urkunden über ihre ursprüngliche Fundation, oder Statuten sind nicht vorhanden, doch wird sie in den ältesten Schul­ordnungen, als Stiftungfür arme und fähige Schüler des Berlinischen

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