16. (5. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
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a) Es wurde das Grundstück Klosterstraße 73 für das Gymnasium zum Preise von 500 (XX) Mk. angekauft und zu Wohnungen des Direktors und zweier Professoren neu ausgebaut, ferner
b) das bisherige Direktorialgebäude Klosterstraße 74 zu Wohnungen für drei Lehrer umgebaut,
c) das Gebäude Neue Friedrichstraße 84 niedergelegt und an dessen Stelle ein kleineres, lediglich Schulräume enthaltendes Gebäude errichtet, endlich wurde
d) die bei dem Bau der neuen Turnhalle, welcher — wie oben schon erwähnt — teils aus dem Miets- und Baufonds des Gymnasii, teils aus städtischen Mitteln bewirkt worden ist, erforderlich gewordene Ablösung des Wohnungsrechts der Nikolaikirche für ihren Küster an dem mit zur Turnhalle verwendeten sogenannten Küsterwohngebäude mit 24 500 Mk. auf die Kommunitätskasse übernommen und an die Kirchenkasse von Nikolai ausgezahlt. Hierbei wurden zugleich überall in den alten Klostergebäuden die durch Einbauten und Querwände verunstalteten schönen Kreuzgänge und Gewölbe wiederhergestellt, und es mußte seit dem Oktober 1901 eine seit 1869 für Rechnung des Gymnasii (bezw. nach Nr. 1 der Stadtgemeinde) an den Gesanglehrer Professor Heinrich Bellermann zuletzt für 620 Mk. jährlich vermietete kleine Wohnung im Hause Klosterstraße 74 zu einer der Lehrerwohnungen dieses Gebäudes gezogen werden, so daß sie nicht mehr vermietet werden konnte.
Im ganzen hat die Kommunitätskasse für bauliche Zwecke im Interesse des Gymnasiums zirka 1 Million verwendet. Das Gymnasium hat dadurch unter Wahrung seines altehrwürdigen baulichen Charakters, auf beiden Seiten der alten Klosterkirche in abgeschlossener Lage ausreichende Innenräumlichkeiten und geräumige Höfe erhalten und für die unmittelbaren Zwecke der eigentlichen Schülerkommunität sind noch reiche Mittel zurückbehalten.
5. Eine Anzahl von Lehrerwohnungen waren bei dem Gymnasium anscheineud von Anfang an vorhanden, zeitweise (nach einer Eingabe der Lehrer aus dem Jahre 1705) und nach dem Streitschen Neubau (1787) waren es sieben, regelmäßig nur sechs einschließlich der Direktorwohnung, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts jedoch nur noch vier (in dem Streitschen Neubau Klosterstraße 74). Seit 1859, infolge des Neubaues in der Neuen Friedrichstraße standen wieder sechs Lehrerwohnungen zur Verfügung und dies ist auch nach den Bellermannschen Bauten der Fall.
Irgend ein Recht der am Berlinischen Gymnasium angestellten Lehrer auf Gewährung (freier) Dienstwohnungen hat niemals bestanden, obwohl dies früher vielfach behauptet worden ist. Vielmehr war das
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