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17. (0. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
Mundt bereits gestützt worden. Ferner ist der linke Arm vor einigen Wochen abgefallen und, wie wir uus gestern durch den Augenschein überzeugten, nicht mehr anzusetzen.
Herr Mundt gab uns daher anheim, die Königl. Regierung als Aufsichtsbehörde um Genehmigung zu bitten, daß die andernfalls unrettbar dem sichern Untergänge anheimfallenden Reste nach dem Märkischen Museum translociert werden dürfen, woselbst dieselben neben den Resten des steinernen Rolands aus dem benachbarten Prenzlau eine ebenso würdige wie passende Aufstellung und Aufbewahrung linden würden.
Die Fortnahme und Versendung des Pfahls würde Herr Mundt bewirken, auch ist derselbe gern bereit, um die Stelle, wo der Pfahl stand, zu markieren, daselbst einen Findlingsblock als Merkstein zu errichten.
Im Aufträge des Magistrats bitten die Königl. Regierung, Hochweiche unserm patriotischen Institut wiederholt gütige Förderung hat zuteil werden lassen, wir gehorsamst, Hochgeneigtest zu der Fortnahme die Zustimmung zu erteilen.“
Die Königl. Regierung zu Potsdam erwiderte am 8. April 1870 (I. No. 1515,3):
„Der Direktion erwidern wir, auf das gefällige Schreiben vom 10. März er. betreffend die Überlassung des auf dem Dominium Potzlow befindlichen Rolands-Pfahls an das Märkische Provinzial-Museum, daß wir die Fortnahme desselben von seinem jetzigen Standpunkte unter der Bedingung gestatten, daß Herr Oberamtmann Mundt sich uns gegenüber bereit erklärt, die Stelle durch einen Findlingsblock mit einer Inschrift, welche besagt, daß hier eine Rolandstatue aus Holz gestanden hat, deren Reste im Jahre 1879 in das Märkische Provinzial-Museum übergeführt sind, bezeichnen zu lassen. Wir halten es für wünschenswert, die Stelle in der Weise zu markiei'en, da es doch ein interessantes Faktum ist, daß das jetzige Dorf Potzlow einen eigenen Roland besessen hat, welcher Umstand beweist, daß Potzlow früher eine weit größere Bedeutung gehabt und daß dem Orte die Marktgerechtigkeit sowie eigene Gerichtsbarkeit zugestanden hat.“
Wir schrieben nun an Herrn Mundt am 20 April 1879:
„Ew. Hochwohlgeboren gestatten wir uns Abschrift des Schreibens der Königl. Regierung zu Potsdam vom 8. d. M. mitzuteilen, wonach dieselbe die Überführung des Rolandspfahls nach unserm vaterländischen Institut unter der Voraussetzung genehmigt hat, daß Ew. pp. die Güte haben, einen der auf Ihrer Feldmark vielfach vorhandenen Findlingsblöcke an der Stelle des Pfahls zu deponieren.
Ein solcher Block müßte eine glatte Seite haben, welche man mit schwarzer Ölfarbe anstriche und dann mittels weißer Buchstaben in Ölfarbe etwa in folgender Fassung beschriebe: Der hiergestandene Roland ans Holz wurde im Jahre 1879 nach dem Märkischen Museum versetzt.