Heft 
(1904) 13
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13. (7. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.

Teilen des Königreichs. Ebenso werden die aussterbenden selteneren Tiere, z. B. der Biber, mit Recht alsbewegliche und gleichzeitiglebende Denkmäler der Natur geschützt, ebenso die wichtigsten großen Findlings­blöcke. Es ist wirklich bedauerlich, wie angesichts solcher Tatsachen und angesichts tatsächlich auf das notdürftigste beschränkter Schutz­maßregeln K. das bewundernswerte energische hessische Denkmals­schutzgesetz vom IG. Juli 1JH)2, welches wir in der Brandenburg^ erst vor kurzem mit Freuden begrüßt haben, angreifen und dabei von einem Übermaß erdentrückter Romantik und Gefühlsjurisprudens sprechen kann. Ich meine, eher könnte man manchem Katheder-Juristen Vor­haltungen und Vorwürfe machen, der von der Natur und ihrem Schutz nichts weiß, weil er sie nach Art altdeutscher gelehrter Stubenhocker nicht kennt und ihren volkstümlichen Wert nicht versteht. Diese glück­licher Weise mehr und mehr prähistorisch werdende Rasse des deutschen Professors ist leider uoch immer nicht vollständig ausgestorben.

Also nochmals: Alle der Erhaltung im öffentlichen Inter­esse werten natur- und kulturgeschichtlichen Gegenstände sindDenkmäler, gleichviel ob sie lebendig oder tot, beweg­lich oder unbeweglich sind. Was als Deukinal im Streitfall zu erachten, wird durch sachverständigen Schiedsspruch fest­gestellt.

Vgl. auch Herrn R. Mielkes Mitteilung unter Nr. XXXI und Mitteilungen a. a. O. Nr. G, S. 8G88.

V.Heimatschutz. Unter diesem Titel hat u. M. Robert Mielke auch in denZeitfragen. Wochenschrift für deutsches Leben. Jahrg. 1 vom 9. d. M., S. G10, einen beachtenswerten Auf­satz veröffentlicht, den ich zur weitesten Würdigung und Beherzigung ebenfalls heut Abend auslege.

Va. Die Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen teilt uns einen durch schöne Abbildungen gezierten warmen Aufruf aus der Feder des Herrn Bibliothekar Dr. Johannes Luther mit, der zur Beteiligung (Jahresbeitrag mindestens 10 M.) einladet. Ich setze diese Druckschrift angesichts des Interesses, welches auch die Brandenburgia an der Erhaltung der Zeugen unserer Vorzeit nimmt, gern in Umlauf. Protektor: Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein; Geschäftsführer: Architekt Bodo Ebhardt zu Grunewald.

VI. Das Westpreußische Provinzial - Museum 18801905. Eine prächtige, mit den schönsten Abbildungen kultur- wie natur­geschichtlichen Inhalts geschmückte Denkschrift, herausgegeben von u. M. Professor Conwentz zum 25jährigen Jubiläum, des unter ihm freudig erblühten vaterländischen gemeinnützigen Instituts. Wir wünschen zum ferneren Gedeihen des letzteren von Herzen alles Gute.