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13. (7. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
Teilen des Königreichs. Ebenso werden die aussterbenden selteneren Tiere, z. B. der Biber, mit Recht als „bewegliche“ und gleichzeitig „lebende“ Denkmäler der Natur geschützt, ebenso die wichtigsten großen Findlingsblöcke. Es ist wirklich bedauerlich, wie angesichts solcher Tatsachen und angesichts tatsächlich auf das notdürftigste beschränkter Schutzmaßregeln K. das bewundernswerte energische hessische Denkmalsschutzgesetz vom IG. Juli 1JH)2, welches wir in der Brandenburg^ erst vor kurzem mit Freuden begrüßt haben, angreifen und dabei von einem Übermaß erdentrückter Romantik und Gefühlsjurisprudens sprechen kann. Ich meine, eher könnte man manchem Katheder-Juristen Vorhaltungen und Vorwürfe machen, der von der Natur und ihrem Schutz nichts weiß, weil er sie nach Art altdeutscher gelehrter Stubenhocker nicht kennt und ihren volkstümlichen Wert nicht versteht. Diese glücklicher Weise mehr und mehr prähistorisch werdende Rasse des deutschen Professors ist leider uoch immer nicht vollständig ausgestorben.
Also nochmals: Alle der Erhaltung im öffentlichen Interesse werten natur- und kulturgeschichtlichen Gegenstände sind „Denkmäler“, gleichviel ob sie lebendig oder tot, beweglich oder unbeweglich sind. Was als Deukinal im Streitfall zu erachten, wird durch sachverständigen Schiedsspruch festgestellt.
Vgl. auch Herrn R. Mielke’s Mitteilung unter Nr. XXXI und „Mitteilungen“ a. a. O. Nr. G, S. 8G—88.
V. „Heimatschutz.“ Unter diesem Titel hat u. M. Robert Mielke auch in den „Zeitfragen. Wochenschrift für deutsches Leben.“ Jahrg. 1 vom 9. d. M., S. G—10, einen beachtenswerten Aufsatz veröffentlicht, den ich zur weitesten Würdigung und Beherzigung ebenfalls heut Abend auslege.
Va. Die Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen teilt uns einen durch schöne Abbildungen gezierten warmen Aufruf aus der Feder des Herrn Bibliothekar Dr. Johannes Luther mit, der zur Beteiligung (Jahresbeitrag mindestens 10 M.) einladet. Ich setze diese Druckschrift angesichts des Interesses, welches auch die Brandenburgia an der Erhaltung der Zeugen unserer Vorzeit nimmt, gern in Umlauf. Protektor: Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein; Geschäftsführer: Architekt Bodo Ebhardt zu Grunewald.
VI. Das Westpreußische Provinzial - Museum 1880—1905. Eine prächtige, mit den schönsten Abbildungen kultur- wie naturgeschichtlichen Inhalts geschmückte Denkschrift, herausgegeben von u. M. Professor Conwentz zum 25jährigen Jubiläum, des unter ihm freudig erblühten vaterländischen gemeinnützigen Instituts. Wir wünschen zum ferneren Gedeihen des letzteren von Herzen alles Gute.