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21. (7. ordentliche) Versammlung des XIX. Vereinsjahres.
36 292 Beschäftigten für die Betriebe mit über 25 versicherungspflichtigen Personen sich ergibt. Von dieser Steigerung entfallen allein 2 Drittel auf die Industrie der Maschinen und Apparate und es ist außerordentlich bemerkenswert, daß hier in dem Zeitraum von nur einem Jahre die Zunahme des beschäftigten weiblichen Geschlechts sich auf nicht weniger als 9 266 oder 86,32 % belief, während zugleich auch beim männlichen Geschlecht eine Zunahme um 15 199 oder 13,63 % eiutrat, die sonach relativ allerdings erheblich hinter der Entwickelung der Frauenarbeit bei dieser Industrie zurückblieb. Die Statistischen Monatsberichte Groß- Berlins sind zum Jahresabonnementspi’eise von 8 Mk. (75 Pf. für das Einzelheft) von jeder Buchhandlung zu beziehen.
XVIa. Die Zahl der Witwen ist in der Mark nach den Angaben des Dr. Meinerich im zweiten Baude der Landeskunde der Provinz Brandenburg (herausgegeben von Friedei und Mielke im November 1910) 3Vi mal so groß wie die der Witwer'. Deutet das auch anscheinend auf eine größere Treue der Frauen bis über das Grab hinaus, so weiß doch Dr. Meinerich dafür noch einige andere, recht prosaische Gründe anzugeben. Dazu gehört vor allem die Gepflogenheit des zarten Geschlechts, sich möglichst frühzeitig in den Schoß der heiligen Ehe zu begeben, während die Männer den Zeitpunkt des Eintritts in den Ehebund oft recht ungewöhnlich lange hinausschieben. Außerdem sind die Frauen w T eit zäher als die Männer, natürlich nur hinsichtlich der Lebensdauer sowohl in der Ehe als auch nach derselben. Früherer Eintritt in die Ehe und längeres Leben sind also die beiden Hauptursachen für das Überwiegen der Zahl der Witwen. Dazu kommt aber noch, daß ein Witwer, der naturgemäß seinen Hausstand allein schwer weiterführen kann, sich in einer Zwangslage befindet, die ihn in die zweite Ehe treibt und'meist eine gesicherte Lebensstellung besitzt, also die Vorbedingungen erfüllt, die an einen Ehemann gestellt werden. Witwer müssen und können daher gewöhnlich leicht wieder heiraten als Witwen. Besitzt die Witwe auch nur geringe Mittel, so schlägt sie sich leichter durch die Welt als der Mann, weil sie ihren Haushalt leichter allein führen kann als dieser. Der Zwang zur Heirat ist also weniger dringend; aber auch die Möglichkeit der Wiederverheiratung ist für sie weniger günstig. Hat sie keine Kinder, so fehlt oft der äußere Zwang, die Witwenschaft aufzugeben; besitzt sie welche, so erschwert dieser Umstand die Eheschließung. So tragen viele äußere Gründe dazu bei, das oben erwähnte Verhältnis 1 : herauszubilden.
XVII. Vom Giftsumach. Im B. L. A. vom 20. d. M. lesen wir folgende naturgeschichtlich interessante Mitteilung. „Eine Entschädigungsklage gegen den Botanischen Garten in Dahlem hat das Landgericht III beschäftigt; sie ist in erster Instanz zuungunsten des Fiskus, der den Garten in diesem Rechtsstreite vertritt, entschieden worden.’ Der