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Friedrich Wienecke.
Hinsichtlich der Konfession gab es nicht nur lutherische, katholische und jüdische Schulen, sondern auch deutsch-reformierte und französisch- refonnierte, böhmisch-lutherische und böhmisch-reformieite Schulen.
Neben dem lutherischen Landschulmeister- und Küsterseminar, das Julius Hecker am 19. Dezember 1748 gegründet hatte, bestand das von dem Domkantor August Hartung 1795 gegründete Domseminar zur Ausbildung von Lehrern an deutsch-reformierten Schulen. Das französische Oberkonsistorium unterhielt ein Seminar zur Ausbildung von Lehrern an französisch-reformierten Schulen. 1802 hatte eine Frau von Krosigk ein Lehrerinnenseminar gegründet, und 1804 eröffnete der geniale Parochial- schullehrer Johann Friedrich Michaelis mit gleichgesinnten Kollegen ein Seminar für Lehrer an niederen Bürgerschulen in Städten.
Einsichtsvollen Männern war die Vielheit der Schulen nicht entgangen; aber ihre Stimme, Abhilfe zu schaffen, verhallte.
So hatte der berühmte Berliner Schulmann Friedrich Gedike 1800 eine Schrift verfaßt: „Hat der preußische Staat zu viele oder zu wenige Schulen?“ und beide Fragen mit „Ja“ beantwortet, nämlich zu viele Schulen inbezug auf Konfession, auf Stand und Beruf, und zu wenige inbezug auf die Menge der Kinder, die ohne gehörigen Unterricht aufwachsen. Ähnliche Gedanken hatte auch der Oberkonsistorial- und Oberschulrat Joh. Fried. Zöllner in seinem Buche: „Ideen über Nationalerziehung, Berlin 1804“ geäußert. Beide Schriften hatten nicht nur den Beifall der leitenden Behörden und der denkenden Schulmänner, sondern auch den des Königs gefunden, der den Verfassern durch Kabinettsschreiben dankte. Aber Abhilfe geschah nicht. Die einzelnen Behörden waren weit entfernt, die von ihnen gegründeten und verwalteten Schulen abzugeben und einer Behörde zu unterordnen Dem Viel an Schulen entsprach auch ein Viel an Behörden. Die lutherischen, katholischen und jüdischen Schulen unterstanden dem lutherisch-geistlichen Departement und dem von ihm abhängenden Oberschulkollegium und Oberkonsistorium; die deutsch-reformierten Schulen wurden von dem 1715 gegründeten reformierten Kirchendirektorium verwaltet, und die französisch-reformierten Schulen hatten in dem französischen Oberkonsistorium ihre höchste Behörde. Die Garnisonschule unterstand dem Gouvernement der Stadt, die Schulen im Invalidenhause waren dem Kommandanten des Hauses und die Regimentsschulen dem Kriegskonsistorium bezw. dem Oberkriegskollegium unterordnet. Die Schule der Charitö war dem Obermedizinalkollegium unterstellt, und die Erwerbsschulen beaufsichtigte und verwaltete ein Kuratorium, bestehend aus angesehenen Beamten und Bürgern, das 1793 zusammengetreten war.
. Wie die Vielheit sich äußerlich in der Zersplitterung zeigte, so bot der mnere Ausbau der Schulen das Bild der Vielgestaltigkeit