Die Begründung der Berliner Schul-Kommission am 1. September 1811. 51
Schon nach den leitenden pädagogischen Ideen hätte man die Schulen Merlins klassifizieren können. In den Armenschulen und in den meisten niederen Parochialschulen herrschte die „Hallesche Methode.“ Katechismus, Spruch und Lied wurden Wort für Wort eingeprägt und das Lesen und Rechnen unter Anwendung von harten Zuchtmitteln beigebracht. Das Wort des großen Königs: „Man solle die Kinder nicht mit der sogenannten Schultheologie beschweren, sondern das lehren, w'as der große Menschenlehrer Christus als wahr und wichtig hingestellt habe“, fand ebensowenig Beachtung wie die Mahnrufe Gedikes und Zöllners.
In den Regimentsschulen und in mehreren niederen Parochialschulen hatte Rochows Lehrweise Eingang gefunden; streng wurde sie in der von dem Minister Abraham von Zedlitz 1781 gegründeten Normalschule, Dragonerstraße 22, von einem Schüler Rochows, Samuel Ludwig, befolgt, der neben seiner Tätigkeit als Lehrer sich um die Ausbildung von Lehrern im Sinne seines Meisters verdient gemacht hat.
In den gehobenen Privatschulen des Hartung, Benediktus, Splitte- garb u. a., vorzüglich aber in den zahlreichen weiblichen Erziehungsanstalten und Pensionaten für Kinder aus den besser situierten Ständen wurden die Ideen der Philanthropen verwirklicht. Eine Schule und Erziehungsanstalt im Geiste Rousseaus leitete der Prediger der französischen Gemeinde Ilauchecorne in der Mohrensraße 46. Friedrich der Große schenkte diesem Institute Beachtung; er ließ in ihm Knaben von verstorbenen Offizieren, die ihm persönlich nahe gestanden hatten, erziehen.
Mit Beginn des 19. Jahrhunderts waren auch die Ideen des großen Schweizers in Berlin bekannt geworden. Ein Abenteurer auf dem Gebiet der Pädagogik, der Rektor der Garnisonschule Karl Hahn, eröffnete 1805 eine Erziehungsanstalt für Knaben im Alter von 7—9 Jahren, die nach Pestalozzis Grundsätzen unterrichtet wurden; ihm folgten Plamann mit einem Knaben- und Mehring mit einem Töchterinstitut.
Vielgestaltigkeit herrschte auch auf dem Gebiete der Lehrerbildung. Von den selbständigen Parochial- und Privatschulhaltern verlangte man auf Grund der Verordnung des Oberkonsistoriums vom 16. Nov. 1758 den Besuch eines Seminars; von den Hilfslehrern und Lehrerinnen forderte man dies nicht; sie entstammten den verschiedensten Berufen. Und wollte man noch die Berufe der Winkelschulhalter und -halterinnen inbetracht ziehen, so reichten gewiß die Accisentabellen nicht aus, um sie unterzubringen.
Was wurde nicht alles neben dem Schulgelde, dessen Höhe in den einzelnen Schulen verschieden war, gefordert? Da mußten Weihnachts-, Neujahrs-, Sand-, Licht- und Federgeld entrichtet werden, da forderte man das Holzgeld, Einschreibegeld, den Marktgroschen, den Quittungsgroschen etc. In einigen Schulen mußten die Schüler bei ihrem Abgänge
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