Heft 
(1912) 20
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Friedrich Wienecke.

ein Andenken stiften, so in der Schule des 1aulstich einen silbeinen Löffel. 14 Parochialschulhalter bekamen Accise-Bonifikation, 23 hatten aus kirchlichen Mitteln Einkünfte und wieder andere erhielten aus dem Armenfonds Holzvergütigungen.

Die Vielgestaltigkeit des inneren Ausbaues tritt uns auch in den Lehr- und Lektionsplänen entgegen. Neben unseren Unterrichtsgegen­ständen finden wir Moral, Sittenlehre, Astronomie, Weltkunde, Bürger­kunde, Statistik, Latein, Französisch, Putz und Tanz. Auf den Lektions­plänen standen Stunden zur Erweckung religiöser und sittlicher Gefühle, Stunden zur Verbesserung des Herzens und der gemeinschaftlichen Er­bauung; da waren Stunden angesetzt, in denen Lebensgeschichten guter Männer gelesen wurden, um, durch ihr Beispiel veranlaßt, eigene Herzens- verbesserung vorzunehmen. Neben dem einfachen Strick- und Näh­unterricht wurde Industrie- und Erwerbunterricht erteilt. Der Rektor der Garnisonschule Wippet führte 1788 den Handwerksunterricht ein, um die Kinder für die Erlernung eines Handwerks vorzubereiten.

In höheren Töchterschulen und in den Pensionaten wurde in be­stimmten Stunden Wohlanständigkeit, Höflichkeit, Putz und Tanz ge­trieben, und die öffentlichen Prüfungen, für die das ganze Jahr gearbeitet wurde, schlossen mit einem Ball, zu dem nicht nur Eltern, sondern auch Verwandte und Bekannte geladen wurden.

Mit Rücksicht auf das Thema möchte ich noch die Frage beant­worten: Welche Stellung nahm der Magistrat den Schulen gegenüber ein? An einen Magistrat in unserm Sinne dürfen wir dabei nicht denken. Seit der Regierung Friedrich Wilhelms I. hatten die städtischen Behörden einen staatlichen Charakter; der eigentliche Leiter der Stadt war ein königlicher Beamter, der Stadtpräsident, der von dem Präsidenten der kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer abhängig war. Der Magistrat übte über die Schulen die Polizeiaufsicht aus. Er konzes­sionierte die Schulen und schützte die Schulhalter gegen unberechtigte Konkurrenz; um den inneren Schulbetrieb kümmerte er sich nicht; das war Sache der Geistlichen, in deren Parochie die Schule lag. Die Schulhalter und Parochialschullehrer waren inbezug auf Organisation, Wahl der Unterrichtsgegenstände und erstrebte Ziele der Schule selb­ständig.

Mit dem Einzug der Franzosen 1806 hörte die Wirksamkeit der staatlichen und städtischen Behörden auf. Das Comitd administratif trat an ihre Stelle. Es gliederte sich in sieben Büros, von denen das fünfte dem Kirchen-, Schul- und Armenwesen Vorstand, Jahre hat das Komitee die Verwaltung Berlins geleitet, und auf dem Gebiete des Schulwesens hat es sich zweckmäßig erwiesen. Die Garnisonschule, die Schule des Invalidenhauses und die zehn Regimentsschulen blieben bestehen. Die Stadt zahlte den Regimentsschullehrern nicht nur die