Die Begründung der Berliner Scliul-Kommission am 1. September 1811.
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Gehälter, sondern versorgte auch die Soldatenkiuder mit den notwendigsten Lernmitteln. Nach der Auflösung des Büros am 1. 4. 1809 gerieten Schulen und Lehrer in die drückendste Not. Die Lehrer setzten trotzdem den Unterricht bis zur Auflösung der Schulen fort, und der König gewährte ihnen unter Anerkennung ihrer Pflichttreue und Uneigennützigkeit aus den noch erhaltenen Kassenbeständen der aufgelösten Regimenter ihre berechtigten Forderungen.
Der unglückliche Krieg von 1806/07 hatte den preußischen Staat zertrümmert, aber nicht vernichtet; ein neuer Staat stieg aus den Trümmern auf. Schon 16 Tage nach dem unglücklichen Frieden von Tilsit, am 25. Juli 1807, berief der König die Militär-Reorganisations- Kommission, und am 21. Dezember d. J. bezeichnete er durch eine Kabinettsorder „Über die von der Kommission bei ihren ferneren Arbeiten zu beachtende Reihenfolge“ die 19 Punkte der Beratung und unter 16e „daß die Unterrichtsanstalten für Soldatenkinder Gegenstand der Beratung sein sollte.“ So unvermittelt die Tatsache zu dem gestellten Thema erscheinen mag, so wesentlich ist diese Bestimmung für die Entwicklung des Schulwesens gewesen; denn durch sie wurde zum erstenmal von höchster Stelle mit dem Prinzip der Berufs- und Standesbildung gebrochen. Die gesonderten Schulen für Soldatenkinder sollten aufhören, und die Kinder mußten den Zivilschulen überwiesen werden.
In dieser Zeit wurde auch der Grund zu einer neuen Staatsverwaltung geschaffen, und unter diesen Gesetzen ist die Städteordnung vom 19. November 1808 eins der wichtigsten. Sie gab den Städten die freie Selbstverwaltung und mit ihr die Ordnung ihrer Kirchen-, Schul- und Armenangelegenheiten.
Der § 179b der Städteordnung lautet: „Die Organisation der Behörde zur Besorgung der inneren Angelegenheiten wird besonderen Bestimmungen Vorbehalten. Die äußeren Angelegenheiten besorgt ein Magistratsmitglied als Obervorsteher mit den nötigen Vorstehern aus der Bürgerschaft. In großen und mittlern Städten, wo gelehrte Schulen bestehen, erhalten diese ihr besonderes Vorsteheramt und die übrigen Schulen nach abgemessenen Abteilungen ebenfalls dergleichen.“
Das gesamte Kirchen- und Schulwesen wurde der Sektion für den Kultus und den öffentlichen Unterricht unterstellt, und bei den einzelnen Regierungen bildete man besondere Kirchen- und Schulabteilungen. Zum Chef der genannten Sektion berief der König am 20. Februar 1809 Wilhelm von Humboldt, und sein Name wie der seiner Mitarbeiter, Süvern und Nicolovius, bürgen dafür, daß die zu gebenden Ausführungsbestimmungen im Geiste der Steinschen Reform gefaßt wmrden. Süvern wurde mit der Ausarbeitung eines Entwurfes über die zu bildenden Schulkommissionen beauftragt. Am 23. Mai legte Süvern den Entwurf