Die Begründung der Berliner Schul-Kommission am 1. September 1811. 61
Diese angeführten Mängel erkannte die Königliche Regierung zu Berlin, die die Stadt im Jahre 1818 aufforderte, um der Kommission und auch dem Schulwesen Einheit zu geben, einen städtischen Schuldirektor anzustellen. Obwohl die städtischen Behörden schon damals den Vorschlag gern zur Ausführung gebracht hätten, schritten sie doch nicht zur Tat, weil die finanziellen Verhätnisse infolge der Kriege höchst ungünstig und Fragen der Verwaltung noch zu erledigen waren.
Über diese Mängel schreibt Ludolf Beckedorff, der als Ministerial- Kommissar über die Reorganisation des Berliner Schulwesens mit den städtischen Behörden verhandelte, im 4. Band seiner Jahrbücher des preußischen Volksschulwesens; Berlin 1826, S. 195: „Zwar soll die städtische Schulkommission diesen Mittelpunkt (d. h. des gesamten Schulwesens) bilden, allein teils ist, wie vorhin gezeigt worden, keineswegs das ganze Schulwesen in dieser Behörde konzentriert, teils aber ist sie durch ihre Verfassung zu einer recht tätigen und unmittelbaren Einwirkung nicht geeignet. Behörden mit kollegialischer Form sind vortrefflich zum Prüfen, Beraten, Urteilen; allein schon das Verwalten und Erhalten erfordert eine bestimmte persönliche Einwirkung, welche von Kollegien nicht so erfolgreich erwartet werden kann, als von einzelnen Individuen. Wo es aber auf Organisieren, auf Durchführung neuer Einrichtungen, kräftige Beseitigung von Hindernissen nach den Bedürfnissen des Augenblicks, Auswahl tauglicher Organe, Revision und Inspektion, und unmittelbaren belebenden und fördernden Einfluß auf Personen ankommt, da muß sich auch zuletzt alles in einer einzigen tüchtigen, und kräftigen Persönlichkeit konzentrieren.“
Über die Wirksamkeit der Berliner Schulkommission in den Jahren von 1811—29 ist recht wenig zu sagen. Zuerst hielt sie jeden Monat eine Sitzung ab, indessen wurde die Zahl der wichtigeren Geschäfte allmählich so gering, daß zu ihrer Erledigung wenige Sitzungen im Jahre genügten. Die schriftlichen Arbeiten konnten durch einen Magistratssekretär im Nebenamte besorgt werden. Wer ihre Zusammensetzung in diesen Jahren erfahren möchte, der wird in den städtischen Adreßbüchern vergebens die städtische Schulkommission suchen.
Trotz ihrer geringen Befugnisse ist ihre Wirksamkeit nicht ohne jeden Erfolg gewesen. Zwei Mittel standen ihr zu: „Konzessionierung von Schulen“ und „Prüfung der Hilfslehrer und Lehrerinnen.“ Durch sie konnte sie zwei Gebrechen des Berliner Schulwesens energisch entgegentreten: dem Viel an Schulen und der Vielgestaltigkeit inbezug auf Bildung der Lehrkräfte. Diese Tatsachen ergeben sich bei eingehender Durcharbeitung der Akten der einzelnen Schulen aus dieser Zeit.
Sollte aber das Berliner Schulwesen zu einer gedeihlichen Entwickelung gelangen, so bedurfte es driugend einer gründlichen Umgestaltung und einer einheitlichen Regelung.