Heft 
(1912) 20
Seite
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Friedrich Wienecke.

Der erste Schritt zur Neuregelung geschah durch die Übernahme der Armenverwaltung von Seiten der Stadt. Alsbald war die Sorge der Kommune darauf gerichtet, dem Armenschulwesen Einheit, Ordnung und Verbesserung angedeihen zu lassen. Bisher waren die Berliner Armen- scliüler durch die Prediger ihrer Parochie den betreffenden Armenschulen zugewiesen worden. Die Kosten für ihren Unterricht hatte man den ver­schiedensten Fonds entnommen, die aber bei weitem nicht ausreichten. Die Kontrolle über den Schulbesuch stand den Geistlichen zu, die aber, durch Amtsgeschäfte zu sehr in Anspruch genommen, diese nur mangel­haft ausüben konnten. Es wurde nun die Anordnug getroffen:

1. daß sämtliche Armenschüler durch die Administration des Waisen­hauses den Schulen zugewiesen wurden, wodurch sowohl eine genaue Übersicht der Kinder, sowie der vakanten Freischulstellen als auch die genaue Revision der Schulgeld-Liquidationen allein möglich wurde.

2. Um eine sichere Übersicht über die Gesamtausgabe 1 ) zu erhalten, schuf man eine Armenschulklasse, aus der die Lehrer die Gehälter und die allgemeinen Ausgaben für die Schulen bestritten wurden.

3. Die Einschulung als Armenschulkind erfolgte nur auf Grund eines Armen-Attestes, das die Annenkommissionen auszustelleu hatten.

4. Die Kontrolle über den regelmäßigen Schulbesuch übten die Mit­glieder der Armenkommissionen in Verbindung mit den Stadtverordneten aus Diese getroffene Einrichtung bewährte sich in allem, so daß die städtischen Behörden beschlossen, das gesamte Armenschulwesen in der begonnenen Weise zu reorganisieren. Zu diesem Zweck schlug die Armen­direktion am 10. März und 19. Dezember 1825 dem Magistrat vor, daß außer den schon bestehenden sieben Annenschulen noch sieben neue errichtet und die erforderlichen Schulhäuser erbaut würden. Das dazu nötige Kapital sollte durch Aktien, die von der Stadt verzinst und amortisiert werden, herbeigeschafft werden. Die städtischen Behörden hielten diesen Vorschlag wohl für zweckmäßig, nahmen aber von seiner Verwirklichung Abstand und wollten, daß die Umgestaltung des Armenschulwesens mit der allgemeinen Reorganisation des städtischen Elementar- und Bürger­schulwesens, welche von ihnen als ein dringendes Bedürfnis erkannt wurde, in Verbindung und Übereinstimmung gesetzt werde.

1 ) Wie erheblich die Zahl der Kinder und die dadurch verursachten Kosten stiegen, mögen folgende Angaben beweisen:

Jahr

Kinder

Kosten

1821

1200

3000 Tl.

1822

1400

5500

1823

1900

6800

1824

2500

10 700

1825

3500

14 000