Heft 
(1912) 20
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Die Begründung der Berliner Schul-Kommiesion am 1. September 1811.

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Die Unzulänglichkeit der meisten Parochial- und Privatscliulen hatte sich immer mehr fühlbar gemacht. Die städtische Scliulkommission und ihreSpezialanfseher, die Geistlichen, hatten zu wenige Befugnisse, erfolgreich durchgreifen zu können. In einer SchriftDie Stadtverordneten zu Berlin an ihre Mitbürger über die Verwaltung ihrer Kommunal-Augelegenheiten 1822 heißt es auf S. 115:Die Scliulkommission hat nach dem Reglement vom 28. Mai 1812 nur eine Aufsicht über Handhabung der Disziplin und Aufsicht über den Gang des Unterrichts. Daher Lehrplan, Lehrbücher, Methode, Kenntnis und Prüfung der Vorsteher der Schulen, sowie der Hilfslehrer ihr gänzlich fremd bleiben soll. Die Resultate über die Schulen erhält sie durch die Spezialaufseher, wozu Geistliche bestimmt sind, die aber vorzüglich bei großen Gemeinden durch weitläufige Amtsgeschäfte für diese Beschäftigung trotz des edelsten Eifers und des redlichsten Willens nicht gehörig Muße haben können.

Es konnte der Scliulkommission wohl nicht unbekannt bleiben, wie viele Vorsteher von Schulen, aus den geeigneten Kreisen ihrer Wirksamkeit heraustretend, sich in Sphären wagten, wofür sie das Maß ihrer Kräfte nicht berechnet hatten, noch auch berechnen konnten.

Sollte diesen Mängeln abgeholfen werden, so könnte dieses nur durch eine Schulordnung zunächst geschehen, zu deren Ausarbeitung die Kennt­nisse bewährter Schulmänner genutzt wurden. Die Schulkommission erkannte dankbar den Wert der erhaltenen Materialien an und würde schon längst vorgeschritten sein, wenn nicht die bestimmte Auskunft wäre gegeben worden, daß die höchste Schulbehörde für die hiesige Stadt eine eigene Schulordnung würde ergehen lasse. Dies veranlaßte, daß die vielen Vorarbeiten und Versuche zur Vei'besserung noch nicht realisiert werden konnten. Mögen jene der Verbesserung bedürfen; mögen diese in ihrem Erfolge zweifelhaft sein, so darf doch eine nähere Prüfung derselben von der Kommission nicht gescheut werden.

Seit dem Jahre 1821 wurden mit dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Verhandlungen über die Reorganisation gepflogen. Der Minister batte den Geheimrat L. Beckedorff zum Kommissar ernannt, der in allen schwebenden Fragen der Sache ein großes Interesse entgegenbrachte. Am 12. August 1824 legte der Minister die allgemeinen Grundsätze und Gesichtspunkte dar, von denen bei der vorzunehmenden Reorganisation des Schulwesens auszugehen sein dürfte. Die städtischen Behörden erkannten nach den Beratungen die Unzulänglichkeit der Parochial- und Privatschulen an und beschlossen:

1. In jedem Stadtteil soviele öffentliche Schulen nach und nach zu errichten, daß in ihnen die Parochial- und Privatschulen ein Muster finden und durch die bessere Einrichtung dieser Schulen gezwnngen wurden, diese ebenfalls einzuführen.