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Friedrich Wienecke.
2. Einen städtischen Schulrat zu berufen, der als Mitglied des Magistrats, der Armen- und Schulkommission die Umformung des Schulwesens bearbeite und die städtischen Schulen beausichtige.
Durch diesen d nkwürdigen Beschluß ist der Grund gelegt zu unserm heutigen blühenden Schulwesen. Der Mann, der dieses schwierige Werk beginnen und in seinen Anfängen durchführen sollte, war der Regiei ungs- und Schulrat Dr. Reichhelm aus Bromberg, der am 1. April 1826 in das Magistrats-Kollegium der Stadt eintrat und damit die Aufsicht und Umgestaltung des gesamten Schulwesens übernahm.
Das ganze Reorganisationsgeschäft umfaßte folgende 7 Hauptpunkte:
1. Organisation der städtischen Schuldeputation.
2. Die Einrichtung von Schulvorständen zur Beaufsichtigung der inneren und äußeren Verfassung der Schulen.
3. Die allgemeine und geordnete Beaufsichtigung des Schulbesuchs der hiesigen Jugend.
4. Die Reorganisation der vorhandenen Parochial- und Privatschulen und namentlich deren Klassifizierung nach den für die verschiedenen Gattungen dei’selben zu entwertenden Einrichtungsund Lehrplänen.
5. Die Errichtung einer ausreichenden Anzahl öffentlicher Stadtschulen, um den Parochial- und Privatschulen ein Vorbild und einen sicheren Halt zu geben.
6. Die Reorganisation des Armenschulwesens.
7. Die innere Verbesserung der Schulen und des Unterrichts durch Anlegung einer städtischen Lehrerbildungsanstalt. (Jedoch nahmen von der Ausführung dieses Punktes die städtischen Behörden Abstand).
Es war eine gewaltige Arbeit, das Werk der Reorganisation durchzuführen, uffd’ was der Magistrat und die Stadtverordneten geleistet haben, das i^t. wiederholt von dem Kommissar des Ministeriums wie von dem Minister selbst anerkannt worden. Da heißt es: „Auch die Behörden der ijltadt Berlin und namentlich die Stadtverordneten zeigen anjetzt den allerbesten Willen, eine durchgreifende Reform zu bewerk-, stelligen und t,von vereinzelten Maßregeln und Verbesserungen, die seit einiger Zeit schon mit Liberalität begünstigt werden, zu einer allgemeinen und umfassenden Organisation des ganzen städtischen Schulwesens in allen seinen Teilen überzugehen.“
: n 'An anderer, Stelle bemerkt Beckedorff: .
„Billig enthält der Herausgeber persönlich sich aller Lobsprüche, da solche bereits von der höchsten Behörde sowohl den Grundsätzen als der Gesinnung, als auch der Darstellung des Planes erteilt und gegen