Heft 
(1912) 20
Seite
66
Einzelbild herunterladen

66

Friedrich Wienecke.

I. Die Schulen Königlichen Patronats:

1. Die Königl. Gymnasien und die mit denselben verbundenen Schulen,

2. Das Königl. Seminar für Stadtschulen und die mit demselben verbundene Seminarschule,

3. Die Friedrichstädtische Knabenschule,

4. Die neue Töchterschule auf der Friedrichstadt,

5. Die Garnisonschule,

6. Die Schule des Invalidenhauses,

7. Die katholischen Schulen,

8. Die Parochialschulen der Dreifaltigkeitskirche,

9. Das Königliche Taubstummen-Institut,

10. Die Königliche Blinden-Anstalt und

11. Die Schulen der Böhmischen Gemeinde.

II. Die Schulen nicht königlichen Patronats:

1. Die Schulen der Domkirche,

2. Die Schulen der Parochialkirche,

3. Die Schulen der französchen Gemeinde,

4. Die Schulen der hiesigen Brüdergemeinde,

5. Die Erwerbschulen,

6. Die Sonntags-Freischulen,

7. Das Friedrichsstift,

8. Das Luisenstift,

9. Die Luisenstiftung,

10. Die Wadzecks-Anstalt,

11. Das französische Waisenhaus,

12. Die Ecole de charite,

13. Das Spindlersche Waisenhaus,

14. Das Kornmessersche Waisenhaus,

15. Die Erziehungs-Anstalt für sittlich verwahrloste Kinder,

16. Die Sonntagsschulen des Luisenstädtischen Wohltätigkeits-Vereins,

17. Das Waisen-Institut der katholischen Gemeinde,

18. Das jüdische Waisen-Erziehungs-Institut.

Die Spezialaufsicht über diese unter I und II genannten Schulen und Institute übten die betreffenden Kirchen- und Schulvorstände und Kuratorien unter Oberaufsicht des Königlichen Provinzial-Schulkolle- giums aus.

Die Berliner Schuldeputation sollte gebildet werden:

1. Aus drei Mitgliedern des Magistrats, unter welchen sich der jedesmalige Stadtschulrat befinden muß,

2. Aus den beiden hiesigen Superintendenten,

3. Aus fünf Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung,