Heft 
(1912) 20
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Die Begründung der Berliner Schul-Kommission am 1. September 1811.

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4. Aus außerordentlichen Mitgliedern, deren Zahl nach dem Be­dürfnis bestimmt wird, und welche auf jedesmaliges Verlangen des Magistrats von der Stadtverordneten-Versammlung gewählt und von dem Magistrat bestätigt werden.

Der Geschäftskreis der Schuldeputation umfaßte:

1. Die gesamte Verwaltung und Beaufsichtigung der fünf Stadt­schulen, namentlich die Geschäfte, welche sich beziehen

a) Auf die Anstellung, Beurlaubung und Entlassung der Lehrer,

b) Die Revision der halbjärlichen Lehrpläne und die Schul­disziplin,

c) Die Schul- und Entlassungsprüfungen,

d) Die Schnlmittel und alle ökonomischen Angelegenheiten, c) Die Jahresberichte über den Zustand der Schulen.

2. Die Leitung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privat­schulen, der Erziehungs- und Pensionsanstalten, der jüdischen Schulen, der Kleinkinder-Bewabranstalten, der Privat-Warte- schulen und der Schulen für weibliche Handarbeiten und zwar:

a) Die Einleitung zur Konzessionierung dieser Schulen,

b) Die Anstellung der Schulvorstände und Spezial-Aufseher,

c) Die halbjährliche Revision der Lektionspläne,

d) Die Schulprüfungen,

e) Die Prüfungs- und Jahresberichte,

f) Die Kontrolle hinsichtlich der Winkelschnlen.

3. Die Beaufsichtigung und Kontrolle sämtlicher Ililfs- und Privat­lehrer und -Lehrerinnen der Stadt Berlin, und zwar

a) Erteilung der Unterrichtserlaubnis für diese,

b) Die An- und Abmeldungen der Hilfslehrer in den hiesigen Schulen,

c) Kontrolle der Nachprüfung der Lehrer.

4. Die Verwaltung des städtischen Armenschulwesens:

a) Verwaltung und Beaufsichtigung der Kommunal-Armenschulen, sowie der Schulen auf dem Wedding, in Moabit und auf dem Gesundbrunnen in derselben Art, wie bei den ad 1 gedachten SchuleD,

b) Prüfung der Anträge der Armen-Kommissionen auf Freischul- Bewilligung und Schulzuweisung der Armen-Schulkinder in die Tages- und Nachhilfeschulen durch die Freischul-Expedition,

c) Die obere Kontrolle des Schulbesuchs der Armen-Kinder,

d) Die Sorge für den Schul- und Konfirmanden-Unterricht der als unreif aus den Schulen abgegangenen abgemeldeten Kinder, sowie der auf Fabriken arbeitenden schullosen Kinder und der unmündigen Verbrecher,