Die Begründung der Berliner Schul-Kommission am 1. September 1811.
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4. Aus außerordentlichen Mitgliedern, deren Zahl nach dem Bedürfnis bestimmt wird, und welche auf jedesmaliges Verlangen des Magistrats von der Stadtverordneten-Versammlung gewählt und von dem Magistrat bestätigt werden.
Der Geschäftskreis der Schuldeputation umfaßte:
1. Die gesamte Verwaltung und Beaufsichtigung der fünf Stadtschulen, namentlich die Geschäfte, welche sich beziehen
a) Auf die Anstellung, Beurlaubung und Entlassung der Lehrer,
b) Die Revision der halbjärlichen Lehrpläne und die Schuldisziplin,
c) Die Schul- und Entlassungsprüfungen,
d) Die Schnlmittel und alle ökonomischen Angelegenheiten, c) Die Jahresberichte über den Zustand der Schulen.
2. Die Leitung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen, der Erziehungs- und Pensionsanstalten, der jüdischen Schulen, der Kleinkinder-Bewabranstalten, der Privat-Warte- schulen und der Schulen für weibliche Handarbeiten und zwar:
a) Die Einleitung zur Konzessionierung dieser Schulen,
b) Die Anstellung der Schulvorstände und Spezial-Aufseher,
c) Die halbjährliche Revision der Lektionspläne,
d) Die Schulprüfungen,
e) Die Prüfungs- und Jahresberichte,
f) Die Kontrolle hinsichtlich der Winkelschnlen.
3. Die Beaufsichtigung und Kontrolle sämtlicher Ililfs- und Privatlehrer und -Lehrerinnen der Stadt Berlin, und zwar
a) Erteilung der Unterrichtserlaubnis für diese,
b) Die An- und Abmeldungen der Hilfslehrer in den hiesigen Schulen,
c) Kontrolle der Nachprüfung der Lehrer.
4. Die Verwaltung des städtischen Armenschulwesens:
a) Verwaltung und Beaufsichtigung der Kommunal-Armenschulen, sowie der Schulen auf dem Wedding, in Moabit und auf dem Gesundbrunnen in derselben Art, wie bei den ad 1 gedachten SchuleD,
b) Prüfung der Anträge der Armen-Kommissionen auf Freischul- Bewilligung und Schulzuweisung der Armen-Schulkinder in die Tages- und Nachhilfeschulen durch die Freischul-Expedition,
c) Die obere Kontrolle des Schulbesuchs der Armen-Kinder,
d) Die Sorge für den Schul- und Konfirmanden-Unterricht der als unreif aus den Schulen abgegangenen abgemeldeten Kinder, sowie der auf Fabriken arbeitenden schullosen Kinder und der unmündigen Verbrecher,