Heft 
(1912) 20
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Friedlich Wienecke.

e) Die Sorge für die Vorbereitung bereits älterer, im Schul­unterricht verwahrloster, noch nicht konfirmierter Personen für den Konfirmanden-Unterricht durch einen ihnen zu er­teilenden Privat- Schulunterricht,

f) Die Sorge für den Unterricht taubstummer Kinder,

g) Verabreichung von Lehrmitteln an arme Schulkinder,

h) Stiftungsmäßige Verwendung der Grüneschen Legatzinsen für arme Schullehrer.

5. Verwaltung des Kassenwesens der höheren Stadtschulen und des städtischen Armenschulwesens,

6. Beaufsichtigung der städtischen Schulhäuser und Bearbeitung der dieselben betreffenden Angelegenheiten,

7. Fortführung der Reorganisation des städtischen Schulwesens durch Gründung neuer öffentlicher Schulen und Bau neuer Schul­häuser nach dem der Reorganisation des Schulwesens zugrunde liegenden Plan.

Zu Mitgliedern der Schuldeputation wurden folgende Männer von der Stadtverordneten-Versammlung vorgeschlagen und vom Magistrat bestätigt:

1. Vorsitzender: Büscliing, Oberbürgermeister,

2. Dr. Reichhalm, Regierungs- und Stadtschulrat,

3. Keibel, Stadtrat,

4. D. Roß, Oberkonsistorialrat und Propst au der St. Nikolaikirche,

5. Pelkmann, Superintendent,

6. Hossbach, Superintendent,

7. Dietrich, Stadtverordneter,

8. Kampfmeyer, Stadtverordneter,

9. Krebs, Stadtverordneter,

10. Reimer, Stadtverordneter,

11. Vetter, Stadtverordneter,

12. Muhr, Vorsteher der Judenschaft.

Die ins Leben getretene Schuldeputation ging nun energisch vor, den von dem Stadtschulrat Dr. Reichhalm entworfenen Plan zur Aus­führung zu bringen. Es wurden mit dem Provinzial-Schulkollegium Verhandlungen eingeleitet, um der Schuldeputation in den Schulvorständen die nötigen Organe zu ihrer amtlichen Einwirkung zu geben und durch sie die neue Organisation der Schulen zur Ausführung zu bringen. Die hierauf bezüglichen Anordnungen wurden in der vom Königl. Provinzial- Schulkollegium der Provinz Brandenburg erteilten Vorschrift für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Parochial- und Privatschulen in Berlin vom 3. März 1832 und in der vom Magistrat unter dem 8 April 1832 gegebenen und vom Königl. Provinzial-Schulkollegium unter dem 9. April 1832 bestätigten Instruktion für die Vorstände der Parochial- und Privatschulen niedergelegt.