70
Friedrich Wienecke.
ein Stundenplan entworfen und dem Schulvorstand und der Schuldeputation zur Prüfung vorgelegt werden.
In betreff der Hilfslehrer und Lehrerinen trat gleichfalls eine gesetzliche Regelung ein. Die Prüfung wurde unter Vorsitz eines Kommissarius des Königl. Provinzial-Schulkollegiums abgehalten. Die Schulvorsteher wurden verpflichtet, stets eine ausreichende Zahl geeigneter Lehrer und Lehrerinnen für ihre Schule anzunehmen, und die Schulvorstände beauftragt, dahin zu sehen, daß in sämtlichen Schulen nur geprüfte und mit dem Lehrfähigkeitszeugnis versehene Lehrer unterrichteten. Die Schuldeputation führte eine genaue Kontrolle über Hilfslehrer und -Lehrerinnen und verordnete, daß die Schulvorsteher vor jeder Annahme eines neuen Hilfslehrers die Angabe seiner bisherigen Lebens- und Lehrerverhältnisse und auch bei seinem Abgang die Anzeige darüber einzureichen hatten. Ebenso wurde durch die Vorschrift für die Verwaltung der Parochial- und Privatschulen vom 3. März 1832 in betreff der Lehrmittel, der Lehrbücher, deren Einführung nur mit Genehmigung des Provinzial-Schulkollegiums erfolgen darf, der häuslichen Arbeiten, der Schuldisziplin, der Schulferien und der jährlichen Schulprüfungen, sowie in betreff der Räumlichkeit der Schullokale, des Maximums der Schülerzahl jeder Klasse, der Führung von Haupt- und Klassenbüchern über die Schüler zur Kontrolle des Schulbesuchs, des Fleißes etc. den Schulvorstehern bestimmte Anweisungen erteilt und die Ausführung derselben, sowie die Aufsicht über die ganze Schule gesichert, zu welchem Ende auch der Schuldeputation das Recht, Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 5 TI. gegen die Schulvorsteher und Lehrer zu verhäugen, beigelegt wurde.
Die städtische Schuldeputation blickt auf eine hundertjährige gesegnete Tätigkeit zurück. Achtzehn Jahre hat sie als Schulkommission mit geringer Machtbefugnis das Berliner Schulwesen geleitet; ihre Verdienste konnten daher nur von untergeordneter Bedeutung sein. Wer die Schulakten jener Zeit durcharbeitet, der erkennt, daß sie zwei Mängeln mit Nachdruck entgegengetreten ist. Sie hat dem Viel an Schulen ein energisches „Halt!“ zugerufen, und sie hat durch die ihr übertragenen Prüfungen der Lehrer unwürdige Personen abgehalten und so den Stand gehoben. Die städtische Schuldeputation hat in ihrer zweiundach tzig- jährigen Tätigkeit die Hauptgebrechen des Berliner Schuhvesens, Vielheit und Vielgestaltigkeit, beseitigt.
Die Beschlüsse des Berliner Magistrats und der Berliner Stadt- verordneten-Versammlung, eigene städtische Elementar- und Bürgerschulen zu errichten und einen eigenen städtischen Schulrat anzustellen, bilden den Wendepunkt in der Entwicklung des Berliner Schuhvesens. Denn durch sie wurde der Grund gelegt zu dem heute blühenden Gemeindeschulwesen und zu der einheitlichen Schulverwaltung. Beide Einrichtungen sind vorbildlich gewesen und werden vorbildlich bleiben.