26. (9. ordentliche) Versammlung des XIX. Vereinsjahres.
161
eins für die Mark Brandenburg, worin unser Übles als der eigentliche Begründer und das Herz dieses uns so befreundeten, wichtigen heimatlichen Vereins gebührend gepriesen wird.
C. Naturgeschichte und Technik.
XI. In der zuletzt genannten März-Nummer ist noch enthalten ein hübscher Artikel u. E. M. Willibald von Schulenburg: Fischerei- liche Stadtwappen, S. 313 flg. Es sind Cöpenick, Kottbus, Cüstrin, Lübbenau, Mohrin, Nauen, Oranienburg, Pritzerbe, Teupitz, Zechlin und das Dorf Stralau, letzteres wahrscheinlich einen Brassen (Brachsen) oder Blei, nicht wie Otto Hupp meint einen Karpfen führend. Der Hauptlisch des bekannten Stralauer Fischzuges am Bartholoinaeustage, ist eben der Brassen; man spricht an der Oberspree, Dahme, Müggelsee usw. seit alters von „Brassenzügen.“
XII. Abwehr der Mückenplage. Der Charlottenburger Magistrat erläßt eine Mahnung an alle Grundbesitzer betreffs der Mückenplage. Die wirksame Bekämpfung der Plage ist nur denkbar, wenn man die befruchteten Mückenweibchen, die in von Menschen unbewohnten, kühlen Räumen überwintern, nach Möglichkeit vernichtet. Die Überwinterung von eiertragenden Weibchen erfolgt meisthin kühlen, besonders in nach Norden gerichteten Kellern, Souterrains, Treppenhäusern, Dachböden, Schuppen, Ställen usw. Vereinzelt oder in geringer Zahl vorhandene Mücken müssen mittels einer Lötlampe abgebrannt werden. In Räumen, in denen die Insekten in großer Anzahl, manchmal wie eine graue Schicht, Decken und Wände bedecken, muß ein Räuchermittel abgebrannt werden. Am besten verwendet man hierzu ein wie folgt zusammengestelltes Pulver: Pulv. Fruct. Capsic. 400.0; Pulv. Flor. Chrysanth, cinerariae fol. occlus. Dalmat. 200.0; Pulv. Rad. Val. off. 200.0; Pulv. Kal. nitric. 200.0; M. exactissime. Von diesem Pulver werden in flachen etwas erhöht aufgestellten Schalen ca. 3 Eßlöffel auf je 50 cbm Luftraum abgebrannt. Öffnet man nach zwei bis drei Stunden die Räume, so findet man die Mücken fast sämtlich tot am Boden.
XIII. Was ist Knackthow? fragt Herr Lehrer Arthur Paecli in Treskow bei Neu-Ruppin än, indem er bemerkt, daß im Amts-Register der Herrschaft Ruppin von 1590 dies Gerät zum Fischen verboten sei. Ich ersuchte die Redaktion der Mitteilungen des Fischerei-Vereins für die Provinz Brandenburg diesbezüglich eine Rundfrage abzudrucken. Vgl. Bd. II, Heft 18. In Heft 19/20 S. 322 antwortet der wohlerfahrene Fischereipächter Herr E. Mahnkopf in Spandau, vermutlich sei der Aal- V quast^ gemeint, ein Bündel Zweige, das ins Wasser versenkt wird, und In das dann gern Aale hineinkriechen. Wird der Aalquast gehoben, so suchen die Aale daraus zu entschlüpfen und werden dabei mittels eines untergehaltenen Keschers gefangen. Dann wäre also etwa „Knackt“