Heft 
(1912) 20
Seite
197
Einzelbild herunterladen

2. (1. ordentl.) Versammlung des XX. Vereinsjahres.

197

dem durch seine landschaftliche Schönheit berühmtenTotengrunde käuflich erworben und sich durch notarielle Verträge den Erwerb einer weiteren Reihe von Bauernhöfen gesichert, um einen drei Geviertmeilen umfassenden Naturschutzbezirk herzustellen, in dem nur einzelne inmitten ihrer Eichenkämpe gelegene Heidjer-Höfe mit ihrer lombardischen Be­völkerung, ihren Heidschnucken und ihrem Imkerbetriebe erhalten bleiben sollen. Die Hamburger Bürgerschaft hat zu dem Unternehmen einen Beitrag von 10 000 M gegeben, der dauernd werden soll, wenn der Ge­samtplan durchgeführt wird, und Bremen und Lübeck werden voraus­sichtlich diesem Beispiele folgen. Im preußischen Abgeordnetenhause kam dieser Tage ein Antrag zur Verhandlung und wurde an die Agrar­kommission verwiesen, der dem Verein eine Beihilfe sichern soll.

Das ist um so mehr mit Freude zu begrüßen, als Wilsede bereits von der Spekulation stark bedroht war, die in Arnstedt bereits eine Villenkolonie geschaffen hat. Der Strom der Heidefahrer ist an einem schönen Herbsttage schon auf 6000 Besucher geschätzt worden. Es würde nicht ausbleiben können, daß dies zur Anlage von Wirtschaften und schließlich auch zur Vertilgung der reizvollen Pflanzenwelt der hohen Heide führen müßte. Nur die von dem Vereine verbürgte Auf­sicht kann diesen Verkehr in geziemende Bahnen lenken und den Wirt­schaftsbetrieb an die Grenzen des Schutzgebietes verweisen, dies um so mehr, als der Verein sich in der einzusetzenden Verwaltung der Aufsicht der Staatsbehörde unterstellen und die ganze Aufgabe im Einverständnis mit dieser angreifen wird. Vgl. auch Richard Sternfeld: Eine seltene Varietät der Glattnatter (Coronella austriaca), Sitz.-Ber. der Ges. Natur­freunde 1911, S. 269. Kommt auf dem 170 m hohen Wildseder Berg- häufig vor.

XIV. Der Bund zur Erhaltung der Naturdenkmäler aus dem Tier- und Pflanzenreiche hat beschlossen, auch für 1911 eine Reihe Prämien (bis zu 50 Mark) an jedermann zu vergeben für verdienstvolle Leistungen auf dem Gebiete des Naturschutzes, und zwar für die Schonung von seltenen Vögeln und ihrem Nachwuchse beim Horste und an den Nestern. Als Naturdenkmäler werden im Sinne des Bundes erklärt: Steinadler, See- und Fischadler, Schreiadler, Lämmergeier, Weißkopf- und Kuttengeier, Uhu, Wanderfalke, Zwergfalke, Baumfalke, Zwerg­habicht, Gabelweihe, Rauhfußbussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Eisvogel, Bachamsel, Kranich, schwarzer Storch, Kormoran, Silber-, Edel-, Löffel- und Graureiher, Rohrdommel, Mandelkrähe, Wiedehopf und großer Würger. Ansuchen sind bis Mitte August zu richten an Lothar Frei­herrn von Fürstenberg auf Eggeringhausen bei Anröchte in Westfalen, der auch Art und Anzahl der Prämien bereitwilligst bekanntgibt. Bei­trittserklärungen sind an Walter Benecke, Gneisenaustr. 102, zu richten.