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3. (2. anßerordentl.) Versammlung des XX. Vereinsjahres.
über den Großschiffahrtsweg Berlin-Stettin, der später ab- gedruckt wird.
XXXI. Die gesellige Nachsitzung wurde im Marinehause abgehalten.
Mittwoch, den 3. Mai 1911, abends 7V a Uhr im Märkischen Museum.
Der Abend ist lediglich den Vorbereitungen für das Freilicht- bühnenfestspiel Albrecht der Bär von Eberhard König gewidmet..
Der I. Vorsitzende Geheimrat Friedei wiederholt die geschichtlichen Daten und die Sagen, welche dem Autor als Anhalt gedient und die ei- dichterisch ausgestaltet hat. Herr König hat auf vielfaches Begehren folgende Einführung in die Handlung seines Volksschauspiels niedergeschrieben :
Erster Aufzug.
Pribislaw-IIeinrich ist tot. Seit dreien Tagen verhehlt Petrissa, seine Witwe, unfromm aus Frömmigkeit, das Geschehene, bis der Markgraf Albrecht komme, des Gestorbenen Herrschaft zu erben. Von Angst und Unruhe gequält, reitet sie dem sehulichst Erwarteten, der ihr die schwere Last der drei Tage von der Seele nehmen soll, entgegen. Ihr Zusammenstoß mit dem abergläubisch und ahnungsvoll erregten wendischen Volke mehrt ihre Pein, Bischof Wigger von Brandenburg vermag sie, die in ihrer tiefen Erschütterung alle weiblich weichen Seiten ihres an Gegensätzen reichen Wesens hervorkehrt, nicht zu beschwichtigen.
Jaczo hat am Hofe der Polenherzöge vom Erbvertrag zwischen Pribislaw und Albrecht vernommen: Es gilt sein Erbe, und Pribislaw ist alt und schwach. Unruhig ist er zur Brandenburg geeilt. Dort hat er nirgend Zutritt erhalten, Petrissa nicht vorgefunden. In angstvoller Ungowißheit jagt er ihr nach, überrascht sie in ihren eigenen Ängsten. Sie sind Jugendfreunde, stirbt Heinrich, so hofft Jaczo auf Erfüllung alter Herzenswünsche, auf die Hand der Witwe als willkommene Zugabe zur Herrschaft. Die erregte Unterredung zwischen Beiden, die unüberbrückbar die Kluft des Glaubens trennt, gipfelt in der Frage: Ist es wahr? Besteht solcher Erbvertrag? Da ertönt das Horn, das den wahren Erben, Albrecht, ankündigt, der gequälten Frau Erlösung verspricht.