254
Von R. Scliarmveber.
Küster auch das seine mit bescheidenen Worten zu suchen schuldigk, und Henschel wieder Pfarr und Küster sein eigner Richter zu sein nicht befujgt ist.“ —
Im folgenden hören wir nun „Der Eingepfarrten Aussage auf die Artikel“ und zwar zuerst, soweit sie sich auf den Küster bezieht.
„Der Katechismus wird weder in matre noch in filialen des Sonntags gelesen. —
Bey dem Katechismus in der Fasten, welches salve genannt wird, erinnert erstens Gießmannsdorf, daß hiebei vorn gebräuchlich gewesen, von Invocavit an alle Wochen als Dienstag und Freitag den Catecbismus von dem Küster zu lesen und darauf die Jugend zu examinieren, dabey sich auch der Pfarrer befunden; geschieht itzo die Fastenzeit über nur etlich mal und erscheint der Pfarr dazu niemahlen. — Die im filial Pelkwitz und Kreblitz sagen auch, daß der Schulmeister alle Wochen in der Fasten einen Tag aldar den Katechismus gelesen, aber itzo nurt den 4. Sonntag vor Ostern anfange undt auch nurt etliche mahl den Katechismus zu lesen dahin komme. — Zauch über den Katechismus zu vernehmen; Sie begehren sehr, daß ihnen Salve in ihrer Capel gehalien werden möge, wollen sich aber zu keiner recompensgegen den Küster erklehren. An den orten oder Dörfern, wo keine Kirche ist, copulirt der Pfarr die Leute in den Scheinen auch biß weilen so spät in matre und filialen, daß sie ganz bey finstern aus der Kirche kommen. —
Wegen der Viehhut beschwert sich die Gemeinde zu Gießmannsdorf nicht, außer daß sie des Pfarrers genße mit hüten muß, undt auf Michaelis wie gebreuchlicb, diseiben erst abgeschafft werden.“
Dann wenden sich die Beklagten mit ihren Aussagen gegen Paul Müller in seiner Eigenschaft als Lehrer.
„Der Schulmeister heit keine Schule, hat unlengst Gregers Kinder zu Gißmannsdorf, als dieselben in die Schule geschickt worden, wieder heimb gehen laßen und gesagt, Er hette itzo zu dreschen, sie solten sonst etwa wiederkominen, und solches geschieht darumb, weil der Schulmeister Acker annimbt, undt solchen beschickt, auch sonst das ganze jabr damit zu thun hat. Es hat zwar gedachter Schulmeister, als er angenommen worden, versprochen, einen tüchtigen jungen zu halten, der bey seiner Abwesenheit, wozu Er oft durch Hochzeiten, Kindtaufen und dergl. verursacht wird, die Jungens informirt, Ist aber niemahls geschehen, So kann auch überdieß Sie 2 ) nicht lesen und die Kinder überhören. —
Des Sonnabends gehet der Schulmeister fast alle Wochen in die Stadt undt zechet darin, und weil es auch sein Vater in bösem gebrauch
*) Entschädigung.
2 ) Die Frau des Lehrers.