Heft 
(1912) 20
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Chronik der Schule zu Gieß man nsdorf, Kreis Luckau.

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gehabt, welches billig schon dainahlß hätte abgeschafft werden sollen, als begehret der Pfarr und Gemeinde, daß Er dieses einstellen möge. Auch ist der Schulmeister unachtsamb im Singen, daß Er offt etliche Yers außlaßet, und der Pfarr alhvege aushelfen muß.

Das Mittags- und Abendleiten wird oftmahlß, wenn der Schul­meister beyen taufen oder hochzeiten ist, verseuinet, da er schuldig wesen, durch andere solches bei seiner abwesenheit verrichten zu lassen. Schulmeister wendet hiebei ein, daß bei seiner abwesenheit'sein Weib das leiten verrichten solle, wenn nur der tliurrn oben mit Schalhölzern verleget wehre.

Die Filiale Pelkwitz und Kreblitz beschweren sich auch über den Schulmeister, daß derselbe gar oft die Sonntage, die Er daselbst ab­zulesen schuldig, sich nicht einstelle, sondern andere Geschäfte vorwende und den Gottesdienst unterlasse.

Die Aussagen der Eingepfarrten veranlaßte nunmehr die Behörde, die Amtshandlungen des Küsters (und Lehrers) festzulegen.

Es sollen der Pfarr nebenst dem Schulmeister in die filiale Kreblitz und Pelkwitz, weilen in beyden allzeit früh predigt gehalten wirdt, sich zu rechter Zeit einfinden, undt das dreymalige leiten nicht allzu ge­schwinde auf einander verrichten, sondern undt zumalen mit dem dritten ein wenig inne halten, damit die Zuhörer von Obrigkeit von Unterthanen auch Kindern sich zum Kircbgehen bereiten können; undt soll der Pfarr seine Sachen allenthalben also anstellen, daß Er aus dem filial kegen 9 Uhr dahier sey undt vomb solcher stunde zum 3. mahl zur Predigt eingeleitet werden möge. Wenn aber das Ambt in der matre oder filial gehalten werden soll, welches au beyden orten längeren Ver­zug erfordert, soll es 8 Tage zuvor abgekündigt werden, damit an einem orte der geschwindere am andern der langsameie Anfang des Gottes­dienstes niemand befremdlich Vorkommen möge.

Der Catechismus soll alle Sonntage vor der Predigt in matre und filialen vor Ablesung des Evangelii von dem Küster, der deßwegen nahe an den Altar kegen das Volk zu treten, deutlich, doch ohne Auslegung sambt dem Morgen undt Abendsegen, auch den gebeten vor und nach Evangl. abzulesen und darauf allzeit der Glaube gesungen werden. Schulmeister soll die Salve von invocavit an 2 Tage alß Dienstag undt freytag zu Gißmannsdorf und eben von dieser Woche an in den filialen Kreblitz u. Pelkwitz einen tag den Catechismus nebest einem Stück aus der Passionshistorie lesen, dabey singen undt die Jungen aus dem Katechismus examiniren, wozu auch die Alten sich einzustellen schuldig sein sollen. Daß aber der vorige Pfarr auch schuldig dabey gewesen wehre, hat die Gemeinde zu Gißmannsdorf nicht bescheinigen wollen. Nachdem aber es schon nützlich sein wird, wenn bisweilen der