Heft 
(1912) 20
Seite
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Von R. Scharnweber.

Pfarr aus gutem Willen über solches Werk uöthige Inspektion zu halten sich dazu in der Kirche zu Gißmannsdorf findete, so wird Er auch von Ihm selbst hierin nichts ermangeln lassen. Was sonst zu diesem Punkt mehr gehört, ist unten bei den Ambtsverrichtungeu des Küsters zu finden.

Die Copulationes sollen hinfüro von allen Dörfern wo keine Kirche ist, in der matre alliier gehalten, oder die Dispensation bey dem Con- sisterio gesucht werden und der Pfarr ohne vorgezeigte Dispensation solches zu thun nicht befugt sein.

Nun folgt eine Aufzählung der zum Gießmannsdorfer Sprengel gehörigen Ortschaften.

Zu dieser Pfarr geheren 9 Dörfer, und ist das erste Gißmannsdorff, darinnen II. Christoph Hentzschel Kathverwandter und Gastwirt zu Luckau, nachdem er dieses gut von denen von Stutterheimb zu Kreblitz gekauft, die Gerichte liatt; 1 ) das Jus patronatus über Pfarr u. Schul­meister steht dem Ofiicialis dieses M. N. 2 ) zu. Und in diesem Dorffe ist die mater, in dieselbe geheren nachfolgende Dörfer: Karche,

Schollen 3 ), Wierichsdorff 4 ), welche 3 E. E. Rath 5 б ) zustehen, Rünsdorff 8 ), so unter das Churfl. Sachs. Ambt Schlieben gelieret undKaul 7 ), welches dem unmündigen Michael Exßens, verstorbenen Johann Exs zu Dahme, Sohn zustehet, itzo aber Rittmeister Mattheß Lembcken als des un­mündigen Stieffvater aldar wohnt.

Pelkwitz ist eine filial, und gehört solches Dorff dem Official-Ainbt mit Ober- und Untergerichte zur, darin sonst kein Dorf mehr ein- gepfarrt ist.

Kreblitz ist das andere filial, und gehört den Gebrüdern von Stutter­heimb, welche auch theilß aldar wohnen, und die Juris diction haben.

Zauch ist das dritte filial, und nur ein Capelchen drinnen, gehöret halb nach Kreblitz, halb nach Casel 8 ) Hr. Cristoph Doblern Landes- bestallten, undt haben sie beyderseits jurisdictionem concurrentem.

Aber auch des Pfarrers Amtsverrichtungen in den genannten Kirchen werden aufgezählt, hier nur die, die zugleich auch für den Schulmeister bestimmt waren.

In matre wird alle Sonntage gepredigt, (der Schulmeister hatte dabei zu singen, da keine Orgel vorhanden) undt zwar allezeit spätt.

J ) H. war nach dem 30 jährigen Kriege der erste Luckauer Schützenherr; er ist geboren 1618, gestorben 1681.

а ) Markgrafentum Niederlausitz.

8 ) Einige Minuten nördlich von Karche.

4 ) V 4 Stunde südlich von Gießmannsdorf.

s ) Einem Ehrbaren Rat (Magistrat zu Luckau).

б ) Jetzt Rüdingsdorf, 1 / 2 Stunde nord-nord-westlich von Gießmannsdorf.

)/ a Stunde nordwestlich von Rüdingsdorf.

8 ) Eine Viertelstunde nordwärts von Zauche.