Chronik der Schule zu Gießmannsdorf, Kreis Luckau.
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halten ist, alsobald nach Gießmd. hin zu kehren und mit dem Pfarrer aut dem Filial den Gottesdienst ordentlich bis zum beschloss abzuwarten; dagegen
5. soll einer oder mehrere der Catecheten, von denen nach Gießmd. eingepfarrt. Dörflern, von denen vom 1. Advent biß Dom. 3 nach Epiphan. iucl. gefälligen Sonn- und Fest-Tagen auf dem Schul Meister Chor nicht allein gegenwärtig sein, sondern auch beim herausgehen des Gießmannsd. Schul Meisters über die daselbst versammelten Knaben die Aufsicht führen und die lieder theils in, theils nach der Predigt, theils beim Beschluß des Gottesdienstes, und was bei denen Collectum gewöhnlich, gehöriger Weise singen, davor demselben aus den Einkünften des Klingebeutels jedesmahl 6 j gereicht werden sollen, gleichwie auch
6. dem Pfarrer u. Schul Meister hierdurch ernstlich anbefohlen wird, in allen 3 Kirchen wohl acht zu geben, daß alle zu einer jeden Kirche eingepfarrten und gehörigen Kinder sich beym Gottesdienste zum Schul-Meister gebührlich versammeln, die lieder andächtig mitsingen und dadurch zur Vermehrung der öffentlichen Andacht und ihrer eignen Erbauung, auch anhörung und nochmahliger Wiederhohlung der Predigt in der Schule undt bey denen öffentlichen Examinibus angehalten werden mögen. —
7. u. 8. Nun folgen Vorschriften für den Pfarrer, der auch aus der Kirche gelaufen ist, daß er [sich in der in Gießmd. neu erbauten Sakrystei, die gereinigt werden sollte, auf halten müsse, und daß er seinen eignen Priesterrock bei Amtshandlungen anziehen müsse, und nicht den der Kirche gehörigen. Schulmeister muß ihm den Bock auf die Filial nachtragen. Er solle sich eines reinen Habits bedienen.
Am 5. September 1761 richtete der Lehrer Johann Christoph Spreewitz an Se. Majestät den König von Sachsen nachstehendes Bittgesuch um einen S ubstitutus: *)
„Allerdurchlauchtigster pp.
Es sind wohl 40 Jahre und noch darüber allbereits verfloßen, daß vermittelst Eines hochgeistl. Ober-Consistorii des M. N. hohen Berufes ich als Schulmeister zu Gießmannsdorf, und zwar anfänglich als Substitutus, bald aber darauf würklich verordnet worden bin. ln diesen so langen und geraumen Jahren nun habe ich mich stets bemühet, meinen mir allergnädigst anvertrauten Dienst nach aller ersinn- lichen Möglichkeit getreulich vorzustehen, und Gott hat mir auch hierinnen die langwierige Zeit hindurch und noch bis dato bey meinem hochansteigenden Alter die Gnade und Kräfte verliehen, daß ich daher im Stande gewesen, meine mir obliegenden Dienste nach Schuld
l ) Stellvertreter.