Heft 
(1892) 1
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Entstellung und Ziele der Gesellschaft für Heimatkunde der Prov. Brandenburg. 29

Rohgusses zeigt, also noch nicht durch Feilen und Polieren für den Ge­brauch fertiggestellt worden war.

In ähnlicher Weise wird das Städtische Institut hoffentlich noch sehr oft in der Lage sein, der Gesellschaft mit Vorlagen dienen zu können, die entweder Selbstzweck sind oder sicli zur Verdeutlichung von anderweitigen Vorträgen eignen.

Als drittes Ziel stellen unter § 1 Nr. C die Statuten den Schutz der natürlichen und geschichtlichen National-Denkmäler inner­halb des Gebietes beziehendlich die Unterstützung der dem Denkmal­schutz dienenden Anordnungen der Behörden hin.

Auch hier muss ich mir für spätere Zeiten einen speziellen Vortrag Vorbehalten, der Ihnen eine Rechenschaft darüber giebt, was unter die National-Denkmäler im eigentlichen Sinne gezählt wird und wie die Schutzfrage in unsenn Vaterlande zur Zeit liegt. Erwähnen will ich aber doch, dass wir es hauptsächlich der Anregung unsers Ersten Bei­sitzers, Dr. Carl Bolle, und der des Professors Ernst Rudorff zu Gross-Lichterfelde verdanken, wenn dieser Schutz auch auf die geschicht­lich überkommene Physiognomie der Heimat, namentlich auf denkwürdige Bäume, unter Zustimmung der meisten deutschen Regierungen ausgedehnt werden soll. Wir freuen uns, dass diese unsere Bestrebungen mit denen unsers Ehrenmitgliedes, des Königlichen Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, Staatsministers Dr. von Achenbach, zusammenfallen, der erst vor Kurzem einem Ausschuss von Sachverständigen seine Ab­sichten über einen thatkräftigen Denkmalsschutz zu entwickeln die Ge­wogenheit hatte. Wir begrüssen es ferner, dass der Herr Landes- Direktor von Levetzow, unser allverehrter Ehren-Präsident, von gleichen Absiscliten durchdrungen ist, und es freut uns aufrichtig, dass in diesem Sinne bereits vor ganz Kurzem ein Konservator für die Denkmäler der Provinz Brandenburg in der Person des Herrn Geheimen und Landes-Baurat Bluth bestellt worden ist, welcher die Freundlichkeit gehabt hat, die Wahl als Ausschuss-Mitglied anzu­nehmen. Die mehrjährigen Bestrebungen des Gesamt-Vereins der deutschen Geschichts- und Altertums-Vereine auf demselben Ge­biete sollen auch aus unserer Mitte heraus bestens unterstützt werden.

Zum Schluss verweist unser § 1 unter No. I) auf das wissen­schaftliche Zusammenarbeiten und die kollegialische Verstän­digung mit den innerhalb der Provinz Brandenburg vorhan­denen Vereinigungen verwandter Richtung.

Es können hier nur die hauptsächlicheren Gesellschaften und Ver­eine kurz erwähnt werden.

Dieselben zerfallen in zwei Gruppen, in eine solche, welche auf naturwissenschaftlicher, und in eine andere, welche auf geschicht­licher Grundlase ruht.