Entstellung und Ziele der Gesellschaft für Heimatkunde der Prov. Brandenburg. 29
Rohgusses zeigt, also noch nicht durch Feilen und Polieren für den Gebrauch fertiggestellt worden war.
In ähnlicher Weise wird das Städtische Institut hoffentlich noch sehr oft in der Lage sein, der Gesellschaft mit Vorlagen dienen zu können, die entweder Selbstzweck sind oder sicli zur Verdeutlichung von anderweitigen Vorträgen eignen.
Als drittes Ziel stellen unter § 1 Nr. C die Statuten den Schutz der natürlichen und geschichtlichen National-Denkmäler innerhalb des Gebietes beziehendlich die Unterstützung der dem Denkmalschutz dienenden Anordnungen der Behörden hin.
Auch hier muss ich mir für spätere Zeiten einen speziellen Vortrag Vorbehalten, der Ihnen eine Rechenschaft darüber giebt, was unter die National-Denkmäler im eigentlichen Sinne gezählt wird und wie die Schutzfrage in unsenn Vaterlande zur Zeit liegt. Erwähnen will ich aber doch, dass wir es hauptsächlich der Anregung unsers Ersten Beisitzers, Dr. Carl Bolle, und der des Professors Ernst Rudorff zu Gross-Lichterfelde verdanken, wenn dieser Schutz auch auf die geschichtlich überkommene Physiognomie der Heimat, namentlich auf denkwürdige Bäume, unter Zustimmung der meisten deutschen Regierungen ausgedehnt werden soll. Wir freuen uns, dass diese unsere Bestrebungen mit denen unsers Ehrenmitgliedes, des Königlichen Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, Staatsministers Dr. von Achenbach, zusammenfallen, der erst vor Kurzem einem Ausschuss von Sachverständigen seine Absichten über einen thatkräftigen Denkmalsschutz zu entwickeln die Gewogenheit hatte. Wir begrüssen es ferner, dass der Herr Landes- Direktor von Levetzow, unser allverehrter Ehren-Präsident, von gleichen Absiscliten durchdrungen ist, und es freut uns aufrichtig, dass in diesem Sinne bereits vor ganz Kurzem ein Konservator für die Denkmäler der Provinz Brandenburg in der Person des Herrn Geheimen und Landes-Baurat Bluth bestellt worden ist, welcher die Freundlichkeit gehabt hat, die Wahl als Ausschuss-Mitglied anzunehmen. Die mehrjährigen Bestrebungen des Gesamt-Vereins der deutschen Geschichts- und Altertums-Vereine auf demselben Gebiete sollen auch aus unserer Mitte heraus bestens unterstützt werden.
Zum Schluss verweist unser § 1 unter No. I) auf das wissenschaftliche Zusammenarbeiten und die kollegialische Verständigung mit den innerhalb der Provinz Brandenburg vorhandenen Vereinigungen verwandter Richtung.
Es können hier nur die hauptsächlicheren Gesellschaften und Vereine kurz erwähnt werden.
Dieselben zerfallen in zwei Gruppen, in eine solche, welche auf naturwissenschaftlicher, und in eine andere, welche auf geschichtlicher Grundlase ruht.