Symbolische Rechtsaltertümer.
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Wenn oben ausgeführt ist, dass die Eigenschaft des Alters durch die Zusammensetzung der Rüstung zum Ausdruck gebracht sei, so hat der Künstler nicht weniger durch die Auswahl der Stücke mehr oder weniger die Eigenschaften der dargestellten Person zum Ausdruck bringen wollen.
Der Helm, der den ganzen Kopf umschliesst und nur das Gesicht freilässt, hindert Einflüsterungen und Beeinflussungen jeglicher Art.
Der Panzer, nach der heiligen Schrift als „Krebs der Gerechtigkeit“ aufzufassen, gewinnt hierdurch eine besondere Bedeutung; denn die Symbolik unseres Mittelalters ist durchweg durchsetzt mit christlichen Anschauungen selbst auf profanem Gebiet. Die Eisenschuhe deuten auf rücksichtsloses Vorgehen ohne Sorge um den fatalen Stich in die Ferse, wenn der Richter dem Unrecht mit der Ferse das Haupt zertritt.
Wenn man nun die vorliegende Figur im Ganzen und Einzelnen betrachtet, so hat man in dem Ritter den Vorsitzenden eines peinlichen Gerichts zu erblicken, der sich soeben seiner Macht über den Missethäter begeben hat, indem er den Weidenstab zerbrach.
Es könnte nun zwar eingewendet werden, dass zu der Zeit als nach den obigen Ausführungen das Bild entworfen worden, das deutsche Recht schon fast durchweg durch das römische Recht verdrängt worden war; jedoch ist dem die Zähigkeit entgegen zu halten, mit der sich die alten Vorstellungen erhielten und dass, wenn auch 1495 durch die Reichskammergerichtsordnung das römische Recht endgültig Eingang gefunden hatte, kein Grund vorlag, einen Gerichtsvorsitzenden symbolisch anders als in der hergebrachten Form darzustellen; im Gegenteil ist die Annahme nicht ungerechtfertigt, dass man gerade gewisse Äusserlichkeiten — ich erinnere nur an die Gerichtslauben — gern bestehen liess, um die Gemüter mit der Neuerung zu versöhnen. Das war auch eine römische Politik, die schon bei der Verbreitung des Christentums in Deutschland befolgt wurde und die nicht zum Wenigsten die Grundlage zu dem stellenweis noch herrschenden Aberglauben abgegeben hat.
III.
Wie bei vielen mittelalterlichen Gusswerken, die mit Inschriften versehen sind — ich denke dabei nur an die verschiedenen Glockeninschriften, die noch der Lösung harren — sind auch hier augenscheinlich aus freier Hand die Zeichen in die Form geritzt worden ohne jede Vorlage und ohne den Anspruch erheben zu wollen, etwas der Form nach Schönes zu liefern; so dass man in der hier vorliegenden Inschrift die Handschrift des Künstlers hat und nicht die Formen, wie sie sonst wohl in öffentlichen Inschriften gebraucht wurden, so dass aus der Gestalt der Schriftzeichen kein sicherer Schluss auf die Zeit ihrer Entstehung gemacht werden kann. Da mir aus anderen Inschriften, die ich ent-