Eingesandt.
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kirchen-Kollegium wegen Mitteilung einer Abschrift des Taufscheines. Derselbe lautet:
„Den 9. Oktober 1769 liess Herr Alexander George von Humboldt, Königl. Major von der Kavallerie und Kammerherr, und dessen Ehegemahlin Krau Maria Elisabeth, geb. von Colomb, gewesene Wittwe von Holwedel, ihren ehelichen Sohn durch den Herrn Hofprediger Sack taufen. Er hat die Namen: „Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander“ bekommen und ist geboren den 14. September 1769.
Taufzeugen sind:
1) Ihro Königl. Hoheit der Prinz von Preussen.
2) „ „ „ „ „ Heinrich von Preussen.
3) „ Durchlaucht der Erbprinz von Braunschweig.
4) „ „ Herzog Ferdinand von Braunschweig.
5) „ Exccllcnz Minister Graf von Finckenstein.
6) „ „ „ von Reuss.
7) Herr Gen.-Lieut. und Minister von Wedell.
8) „ Gouverneur, Gen.-Lieut. von Ramin.
9) Frau Gräfin von Wartensleben.
10) „ Etats-Minister von Massow.
11) „ Gräfin von Eichstädt.
12) „ Etats-Minister von Fürst.
13) „ „ „ von Horst.
14) Herr „ „ von Derville.
Dieses wird glaubhaft und ordnungsmässig hierdurch bescheinigt.
Berlin, den 2. Februar 1886.
Das Hof- und Dom-Ministerium, gez. D. Kögel.
(L. S.) gez. Ambrosy,
Domküster.“
Es darf hierdurch die Feststellung der Vornamen Alexander von Hum- boldt’s, seines Geburtstages und Geburtsorts, in Bezug auf welche Thatsachen in der Litteratur vielfach Unsicherheiten untergelaufen sind, als endgültig erledigt betrachtet w r erden.
Berlin, den 20. Oktober 1892. E. Friedel.
Eingesandt.
Ich möchte hier auf eine Erscheinung aufmerksam machen, der man in den alten Dörfern des Oderbruchs (Fontane, Wanderungen II. p. 36) begegnete, die jetzt aber immer seltener wird und zum Teil schon verschwunden ist. Die Besitzer der Bauernhöfe führten nämlich einen Beinamen, mit dem man zwar die Betreffenden nicht anzureden pflegte, wenn schon dieser zweite Name durchaus kein Spitz- oder Lacknahme war, dessen man