228
Bericht fther <lie Sitzung itu Bflrgcntaale de* Rathause*.
nistenden Hasen seien eine Spielerei der Phantasie: mitnichten: diese Gebilde unserer Spielwaarenhändler und Zuckerbäcker beruhen auf uralt germanischer religiöser Vorstellung.
Zusätzlich möchte ich noch bemerken, dass seit einigen Jahren diese niedlichen Spielereien für Kinder und Erwachsene, namentlich von Süddeutschland aus über die ganze Welt vertrieben werden. Herr Eduard Audisio, zur Zeit französischer General-Konsul in Düsseldorf, aus Turin gebürtig, der sich für deutsche Volkssitten interessiert, drückte mir i. J. 1880 sein Erstaunen über die Verbreitetheit der Sitte in Deutschland und besonders darüber aus, wie man ein so bedeutungsvolles Symbol bei uns an junge Mädchen verschenken könne! Seit dieser Zeit ist aber die Sitte, um Ostern Osterhasen mit Ostereiern zu schenken in allen grossen Städten Frankreichs und Italiens verbreitet, natürlich ohne dass man sich über die Symbolik des Geschenks den Kopf zerbricht. Unlängst fand ich dergl. eierlegende Osterhasen um die Osterzeit u. A. in Florenz, Rom, Neapel, Messina, Palermo, ja in Afrika in Tunis vielfach in den Galanteriewaaren-Läden und Kontiserien. Die deutschen Kolonien in diesen Städten mögen zunächst auf die Verbreitung der Sitte hingewirkt halten.
4. Ausschussmitglied Dr. E. Bahrfeldt hielt den zweiten Teil seines Vortrags über „das märkische Münzwesen im Mittelalter*). Er besprach die Münzverhältnisse unter den Markgrafen aus dem wittels- bachen und lützelburgischen Hause, das Münzwesen in den märkischen Bistümern und die Münzgerechtigkeit der kleinen Herren in der Mark. Der Vortrag wurde unterstützt durch Vorlage einschlägiger Münz- und Siegelabbildungen aus dem grossen brandenburgischen Münzwerke des Redners.
Nach seinen Ausführungen kam der allmälige Verfall im brandenburgischen Miinzwesen unter den Wittelsbachern und IJitzelburgern keineswegs zum Stillstand. Im Gegenteil, unter ihnen herrschten in münzpolitischer Beziehung die traurigsten Zustände. Die Geldkalamitäten der Markgrafen führten zu fortgesetzt schlechter Ausbringung der Pfennige und schliesslich sogar zur Verpachtung der Münzschmieden auf lange Jahre hinaus an reiche Unternehmer, die natürlich die Gerechtsame zur Füllung ihrer Taschen ausnützten. Endlich ermannten sich die Städte in den Bezirken Stendal und Berlin im Jahre 1309 und erwarben das Münzrecht von Markgraf Otto VIII. käuflich. Sie erhielten damit das Privileg, Pfennige von unbeschränkter Gültigkeit schlagen zu dürfen, die der sonst üblichen alljährlichen Umwechselung nicht unterworfen waren, — man nannte dies das Recht des ewigen Pfennigs, das
*) Über den 1. Teil vergl. S. 207.