Kleine Mitteilungen.
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Zu der Annahme, dass der Name der Schwesterstadt Berlins von dem lateinischen Wort Kolonia herstamme, Kölln an der Spree, also gewisser- maassen als eine Colonie von Berlin bezeichnet worden sei, hat sich, nach Prüfung der einschläglichen Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts sowie nach Anhörung des verstorbenen Stadtarchivars Ernst Fidicin und in Ueber- einstimmung mit diesem, die Städtische Behörde nicht zu bekehren vermocht.
F.
Angenageltes Falschgeld (vergl. Jahrg. I, S. 104). „Der Kaufmann sortirt mit seiner Frau das eingenommene Geld und schlägt die falschen Silberstücke zornig mit einem Nagel in den Ladentisch, zur eindringlichen Warnung für alle unsichern Zahler.“ In der Provinz Posen vergl. Gustav Freytag „Soll und Haben“ 2. Bd. S. 116. F.
Die „Donau“ in der Mark Brandenburg. In einem alten Buch: „Reales Staats-, Zeitungs- und Conversations-Lexikon“, Leipzig 1772 fand ich heut folgendes hydrographisches Kuriosum:
„Röricke, kleiner Fluss in der Neu-Mark Brandenburg, welcher bei Königsberg vorbeyfliesset, und sich hernach in die Donau ergeust.“ Bekanntlich verhält sich die Sache so wie: „Augustini Kehrberges Erleuterter Historisch-chronologischer Abriss, der Stadt Königsberg in der Neu-Marck“, 3. Aull., Berlin 1725, S. 10 sagt:
„Was den Röricke-Fluss anlanget, so entspringet er eine starcke Meile von hier, aus dem bekannten Röricken-See bey der Stadt Schönefliess, fleusst beym Dortfe Röricke eine halbe Meile von uns, und von dannen bey der so genandten Neuen-MUhle auf die hiesige Draussen- und Vierrade-Mühle, und also neben die Stadt Nord-Wests hin nach dem Gerichts-Berge, hinter welchem sie ihren Lauff mit einer ziemlichen Krümme nach den Nahausischen Gräntzen nimmet, sich bey der unlängst erbaueten Reichenfeldischen Mühle mit der Mantenitz oder dem Bache aus dem Mantel-See conjungiret und endlich in die Oder fällt.“
Königsberg in der Neumark, den 10. September 1893. E. Friedei.
Der Büttelstein zu Königsberg N.-M. Kehrberg a. a. 0., S. 38: „Auf den anderen Seiten des Rulandes (auf dem Markt) gegen dem Eingänge zum finstern Keller lag ein ebener Stein, fast von der Breite und Höhe eines Tisches, so dass wol 6 Personen darauf stehen konnten, der Bädel- oder Büttel- und Kaack-Stein genannt. Ob vormahls von demselben aber die Malelitz-Personen nach Brechung des Urtheil-Stabs (welches vorm Rath-Hause bald bey der Stäte des Büttel-Steins geschiehet) das Zeter geschryen worden, nach den Sätzen des Sächsischen Rechts; oder ob der Scharffrichter bey andern Actibus und Abstraffüngen der Missethäter, sich des Steines bedienet, überlasse ich andern zu entscheiden. — So viel weiss man, dass der Stein nun lange Zeit weiter zu nichts gedienet, als dass theils die müssigen Gassen- Buben üm und auf demselben vielfältige getumultuiret, theils manches Gesinde zur Nacht-Zeit, todte Schweine, Hunde, Katzen und dergleichen darauf gelegt, um nun solche ärgerliche Spectacula zu verhindern, ward er, bey letzterer Pflasterung des Marcktes, an seinen Ort versencket.“