Kleine Mitteilungen. — Fragekasten.
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Warum das Pferd des Grossen Kurfürsten keine Hufeisen hat. „Der Grosse Kurfürst liebte es, unerkannt durch die Strassen zu reiten, um überall nach dem Rechten zu sehen. Damit man ihn nun nicht hören sollte, durfte das Pferd keine Hufeisen erhalten, die ihn vorzeitig verraten hätten“.
Warum das Relief am Giebel der Hedwigskirche nicht fertig wurde. „Die Protestanten in Rom wollten sich eine Kirche bauen. Um das zu verhindern, wies man ihnen einen abgelegenen und schlechten Bauplatz an. Als das dem alten Fritz mitgeteilt wurde, erliess er sofort den Befehl, die Hedwigskirche, welche damals gerade im Bau war, nicht vollenden zu lassen, und so ist es gekommen, dass das Relief unvollendet blieb“.
R. M.
Nachtrag. Zu S. 114 der Nachwirkung des Johannes Prätorius ist noch zu erwähnen, dass in seinem Anthropodenius Plutonicus Goethe auch die Quelle für die Ballade „Die Braut von Korinth“ fand. Mindestens gab ihm die Lektüre der dort vorhandenen Darstellung der Sage die letzte Anregung zur dichterischen Gestaltung des ihm lieb gewordenen mystischen Stoffes. Vgl. Goethe-Jahrbuch 9, 229 ff. 0. P.
Fragekasten.
Über das Preussische Staatssiegel und seine lateinische Umschrift.
Dr. B. Anfrage: Bedienen sich die Preussischen Staatsbehörden bei Titulaturen, Unterschriften u. dgl. noch jetzt ab und zu der lateinischen Sprache? — Antwort: Ja! Das neueste grosse Preussische Staatssiegel, wie es von den Königlichen Central-Behörden verwendet wird, also z. B. vom K. Oberverwaltungsgericht, hat folgende lateinische Umschrift: „Gvilelmus D. G. Rex Borvssorvm March. Brandenb. Bvrggr. Nvrenb. Com. de Hohenzollern etc.“ (d. i. Guilelmus Dei Gratia Rex Borussorum, Marchio Brandenburgensis, Burggravius Nurenbergensis, Comes de Hohenzollern, Wilhelm von Gottes Gnaden König der Preussen, Brandenburgischer Markgraf, Nürnbergischer Burggraf, Graf von Hohenzollern). Bekannt ist, dass unser Herrscher bei reinpreussischen Akten seinem deutschgeschriebenen Namen Wilhelm das lateinische R (für Rex), bei reichsdeutschen Akten I (Imperator) und bei gemischten Akten I. R. (Imperator Rex) hinzufügt. Die Wappensinschrift ist, mutatis mutandis, hauptsächlich aus der Regierungszeit Friedrichs des Grossen, reicht aber mit einzelnen Wendungen bis zum Beginn des christlichen Mittelalters bei uns zurück. Dass Brandenburgischer Markgraf und Nürnbergischer Burggraf (nicht Markgraf von Br. und Burggraf von N.) gesagt ist, hat bestimmte staatsrechtliche Gründe, die darin liegen, dass die Markgrafenschaft und die Burggrafenschaft ursprünglich nur eine Würde und ein Amt waren. Dagegen gehört die Grafschaft Hohenzollern seit uralter Zeit dem Geschlecht der H. zu eigen. Befremdend bleibt immer-