Heft 
(1894) 3
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Fragekasten.

hin die Bezeichnung König der Preussen, Rex Borussorum, wenigstens vom Standpunkt der modernen Staatsrechts-Doktrin. Nach der letztem bedeutet die Betonung des geographischen Namens das Königtum von Gottes Gnaden, dagegen die Betonung des Völker-Namens die Volks- souveränität. So nannte sich noch der letzte Bourbon ganz folgerichtig: Charles X, Roi de France, sein orleanistischer, infolge der Juli-Revolution auf den Thron gewühlter Nachfolger Louis Philippe: Roi des Francais, ähnlich Napoleon III sich Emporeur des Francais. Die Wendung Rex Borussorum (noch häutiger Borussorum Rex), neben welcher auf Münzen und Medaillen aber auch Borussiae Rex vorkommt, ist um so seltsamer, als es seit Jahrhunderten ein eigentliches Volk der Preussen (Pruzzi), ethnologisch betrachtet, nicht mehr giebt, auch die Belehnung nicht mit dem Volk, sondern dem Herzogtum Preussen erfolgt ist. Diese Wendung entspricht aber ganz wohl den im 18. Jahrhundert, namentlich durch Montesquieu im Esprit des Lois und von J. J. Rousseau im Contrat Social vertretenen staats­philosophischen Vorstellungen. Einigermassen wett gemacht wird allerdings die nach der Volkssouveränität schmeckende Wendung Rex Borussorum durch die Eingangsformel Dei Gratia. E. Fr.

Büsching erwähnt in seinerReise nach Rekahn (S. 51) eine Holz- nachbildung der Marienkirche auf dem Harlungerberg bei Brandenburg, die von letzterer Stadt nach der Berliner Kunstkammer gekommen sein sollte, und die er später dortselbst vergeblich gesucht hat. Ist etwas über den Verbleib bekannt? R. M.

ZumParchent in Luckau. (Brandenburgia 1894, 118). ZuBar­chent bietet zwar keine Erklärung, aber eine Art von Seitenstück der Parcham des Marienburger Ordensschlosses (Steinbrecht, Schloss Marien­burg, S. 17)eine breite dem Hochmeisterschloss angebaute Terrasse. Die Herleitung Dr. Hammers wird wohl richtig sein; bei dem aus Palästina ein­gewanderten Orden erscheint ein arabisches Wort (Karwan l. c.) ganz erklärlich.

Berlin, 21. Oktober 1894. Prof. Dr. Paul Ascherson.

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