Heft 
(1900) 9
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10. (8. ordentl.) Versammlung des VIII. Vereinsjahres.

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(Icutsmner Stege und Hecken zu erwirken, und die bisherige Praxis insofern zu erweitern, als fiir dieselbe ausschliesslich das Prinzip der geraden Linie und d e Bequemlichkeit der Rechnung, kurz Gründe der rationellen Abstraktion neben solchen des materiellen Nutzens massgebend gewesen sind. Die Ausrottung seltener eigentümlicher Pflanzen (z. B. anemone alpina auf dem Brocken im Harz, Edelweiss in den Alpen) und Tiere ist zu ver­hindern.

Gross-Lichterfelde bei Berlin, Mai 1888. Ernst Rudorff.

Das Vorliegende hat meine völlige Billigung und Beistimmung. Dr. Carl Bolle.

Nach reiflichen Erwägungen beschloss die Generalveisaminlung des Gesamtvereins auf der Hauptversammlung zu Posen am 11. Sep­tember 1888, um nicht wegen Kompetenzüberschreitungen von der Jagd, Fischerei, Schiffahrt, Landwirtschaft pp. überhaupt zurückgewiesen zu werden, den erbetenenSchutz der Natur wie folgt, auf meinen Antrag, (vgl. S. 133, 134 a. a. 0.) zu präcisieren:

Die Generalversammlung beschliesst:

I. in Anlehnung an den Mainzer Beschluss Nr. 1 vom 15. September 1887 die deutschen Regierungen zu ersuchen, den Denkmalsschutz auch, soweit als möglich, auf die Erhaltung der geschichtlich über­kommenen Physiognomie des Landes, namentlich insofern in­teressante Felsen, Bäume u. dergl. in Frage kommen, aus zudehnen.

II. Die Generalversammlung beschliesst:

die weitergehenden Forderungen der Rudorff-Bolleschen Anträge vom Mai 1888 abzulehnen. Dies soll jedoch nicht ausschliessen, dass der Gesamtverein die Bemühungen Anderer, welche den Schutz naturgeschichtlich denkwürdiger, durch Ausrottung bedrohter Pflan­zen und Tiere abzwecken, auch seinerseits in gegebenen einzelnen Fällen befürwortend unterstützt.

Die Versammlung erklärte sich mit den Ausführungen des Herrn Friedei völlig einverstanden.

Bei der wiederum von mir geleiteten Hauptversammlung des Gesamt Vereins zu Metz am 12. September 1889 wurden (Korre­spondenzblatt 1889.* S. 147) diese nämlichen Beschlüsse noch einmal ausdrücklich betont.

Gewissermassen, um eine Probe auf dies Exempel zu machen, wendete sich der Verwaltungs-Ausschuss des Gesamtvereins in einer von mir entworfenen und Unterzeichneten Eingabe vom 4. Oktober 1889 an den damaligen preussischen Kultusminister Herrn von Gossler zum Schutz der in dem Königlichen Botanischen Garten an der Potsdamerstrasse zu Berlin vorhandenen geschichtlichen (u. a. zum Teil von der Hand des Grossen Kurfürsten gepflanzten) alten Bäume mit dem Anträge, dass diese bei den Umänderungen in dem Bestände und der Einteilung des Gartens geschont würden. Es geschah