14
16. (8. ordentl.) Versammlung des VIII. Vereinsjahres.
sterium für Domänen uud Forsten ist für Preussen hier die geeignete Stelle, denn ein grosser Teil der zu schützenden Gewächse und Landschaftsprospekte liegt im Besitz des Fiskus. Er muss zuerst mit gutem Beispiel vorangehen; vermöge des Forstaufsichtsrechts kann diese Verwaltungsstelle aber auch auf die Korporationen angehörigen Waldungen einwirken. Schliesslich hat die Domänen- und Forstverwaltung, sobald sie nur ernstlich will, auch Mittel und M ege genug, um auf einzelne Privatbesitzer einen güstigen Einfluss im Sinne der Denkmalsschonung in Wald und Feld auszuüben.
Was zunächst für Westpreussen angestrebt ist, kann selbstredend für uns in Brandenburg vollkommen vorbildlich sein. Conwentz drückt sich S. VIII wörtlich wie folgt aus: „Was die Auswahl des Stoftes anlangt, so werden hier einmal diejenigen Baumindividuen berücksichtigt, welche durch eine geschichtliche oder kulturgeschichtliche Bedeutung, durch hohes Alter oder durch ungewöhnliche Grössenverhältnisse, durch Bildungsabweichungen u. dergl. m. ausgezeichnet sind. Ferner seltene Baumarten und Spielarten, sowie solche Arten, die in Vergessenheit geraten oder in raschem Schwinden begriffen sind. Daneben finden subfossile Holzreste (f) Erwähnung, um durch die Spuren früheren Gedeihens auch zum Auffinden der Art in der Gegenwart anzuregen. Beiläufig sind Orts- und Flurnamen berücksichtigt, welche auf ehemaliges Vorkommen einer Holzart deuten. Sodann kleinere Wald teile, die sich durch charakteristische urwüchsige Hölzer auszeichnen, namentlich wenn ein geographisches Interesse damit verbunden ist. Weiter andere Wald teile, in welchen sehr seltene Pflanzen- und Tierarten leben, und solche, welche von besonderem landschaftlichen Heiz sind.“
Von den merkwürdigsten Bäumen sind Abbildungen gegeben, oder sie sind auf Kärtchen nachgewiesen.
So z. B. die Beutkiefern (vergl. den Vortrag von K. Möllenhoff „Brandenburgs“ VIIT, S. 312 flg. und meine Notiz ebend. S. 307 flg.), zweibeinige Buchen und Eichen, krause Buchen, Eisbeer- und Mehlbeerbäume, Eiben, Trauerfichten, Wachholder, selbst die Mistel, die Sumpfheide und Speisetrüffel ist nicht vergessen.
Das Beobachtungsgebiet ist über die Provinz etwas erweitert, indem in Zusammenhang mit dem westpreussischen Gelände die angrenzenden Teile von Pommern, Brandenburg, Posen und Ostpreussen, selbst Russlands mehrfach hinzugezogen sind. Die brandenbur- gischen Angaben sind folgende.
S. 59: „Märkisches Nachbargebiet. — Im Südwesten des vorgenannten Reviers [Revierförsterabteilung Neuhof] liegt die zum Regierungsbezirk Frankfurt a/O. gehörige Oberförsterei Hochzeit. Am Siidiand derselben, im Schutzbezirk Hochzeit, .Jag. 4, auf dem Lenzen-