Heft 
(1900) 9
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lg Robert Mielke, Totengebrauche un<l Totensagen in der Mark.

kann dev Kundige den Tod vorauskünden (v. Schul. S. 236). Eine rüh­rende Gestalt hat die slavische Anschauung in der Buzawoscz geschaffen, die man unsichtbar weinen hört, wenn Kinder sterben sollen, (v. Schul. S. 145, 146.)

Geht es ans Sterben, so wird dem Scheidenden ein leichter Tod herbeigesehnt, der indessen aus bestimmten Gründen nicht immer ein- treten kann. Nach der Volksanschauung muss der Ringende seine irdischen Angelegenheiten ganz geordnet haben ; namentlich kann eine ungesühnte Sünde seinen Hingang erschweren. Zu solchen Sünden ge­hören: Mord, Totschlag, Brand, Betrug, Gotteslästerungen n. a. m. Von dem alten General von Sparr weiss man, dass er nicht hat leben und sterben können, bis man ihm die Fusssohlen aufgeschnitten und dort die Oblaten gefunden und herausgenommen hatte, die er beim Abendmahl immer für seine Zauberzwecke beiseite zu bringen gewusst hatte. (Kulm & Schw. Nr. 76.) Besonders kann ein Sterbender nicht hinüber­gehen, bevor nicht der von ihm sehnlichst Erwartete eingetroffen ist. Kann man sich garnicht weiter helfen, so nimmt man das Kopfkissen fort, um den Tod herbeizurufen; ein allgemein verbreiteter Gebrauch, der eine sehr natürliche Wirkung hervorbringt, aber doch mit der Mystik des Todes gedeutet wird.

Nach dem Verscheiden öffnet man die Fenster, um die Seele hinaus- zulassen, die, als Vogel gedacht, fortilattert (v. Schul. S. 237) oder im bösen Sinne umgedeutet, wohl auch vereinzelt als eine Maus umherirrt (Gand. Nr. 240). Die Stühle werden verhängt, das Wasser im Hause verschüttet, die Stühle oder die Böcke, auf denen der Sarg stand, um­gestürzt aus Furcht, dass sich sonst noch mehr Tote im Hause finden würden. Iu sinniger Weise wird auch der Tod den Haustieren mit Einschluss der Bienen (v. Schul. S. 236) durch lautes Ansagen ver­kündet (Altmark, Lausitz), sonst würde der Erbe Gefahr laufen, dass diese sich nicht vermehren.

Auch nach aussen scheint man früher ein Zeichen dos Todesfalles angebracht zu haben; denn eine glaubhafte Überlieferung berichtet, dass bei der Plünderung Fürstenwaldes im Jahre 1528 durch den Ritter von Minckwitz ein Bürger ein langes weisses Laken mit Erfolg aufgehangen habe, als ob ein Toter im Hause sei (Wohlbrück, Gesch. d. Bist. Lebus). So lange der Sarg über der Erde ist, soll er bewacht werden, was heute nicht mehr häufig, früher aber die Regel war. 1495 bestimmt eine Frau in Seehausendass 4 Priester sollen jeder einen Psalter lesen und dafür 4 Schill, und eine Mahlzeit bekommen. Diese Frau traf auch An­ordnung, dass manihren swarten hoyken (den Staatsmantel) soll auf die Bahre legen (v. jlaumer, Gerichtsbuch der Stadt S. in Ledeburs Arcliiv XIII, S. 177/178), eine Verfügung, die noch bei der Beerdigung mancher Standes- oder Berufsperson nachklingt.