16. (8. ordentl.) Versammlung des VIU. Vereinsjahres.
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dass der Gebrauch der Steinzeit, hervorragende Tote sitzend zu bestatten, in diesen Fällen noch nachklingt.
Derselben Anschauung von dem Aufenthalt im Grabe ist es zuzuschreiben, wenn dem Verstorbenen bestimmt«' Beigaben ins Grab gelegt werden, Gegenstände, von denen man sich eine unselige Einwirkung auf die Überlebenden verspricht. Sie verbindet sich init einer anderen uralten Vorstellung, dass sich der Tote von seinen liebsten Sachen nicht trennen kann. Die schöne Sitte, welche in den gebildeten Kreisen Pommerns herrscht, dem Gatten die Briefe in den Sarg zu legen, die sie sich als Braut und Bräutigam geschrieben haben, findet in der Mark ihr Gegenstück in dem Myrtenkranz, den Brautschuhen der Braut und den Trauringen*).
Ob man dem Manne die Waffen, der Frau den Schmuck, Nadel und Zwirn, wie es 122!) von den heidnischen Preussen (Balt. Studien XXXVI 1886 S. 68) überliefert ist, ob man dem Kinde das Spielzeug, dem Bischof den Stab und den Bing mitgiebt, oder ob man dem verstorbenen Juden Geld — «1er Volkshumor behauptet auch Schlüssel, einen Beutel mit Steinen und einen Holzstab — ins Grab legt, überall blickt die Sorgfalt für den Aufenthalt unter der Rasenilecke heraus. Schon in einer Sage aus Zehden (Bär 11. Jahrg. S. 118), nach welcher der Geist des mit dem Tode Ringenden, noch bevor letzterer stirbt, nach dem Kirchhof gehen müsse, um sich die spätere Grabstelle zu besehen, ist die Anschauung niedergelegt, dass der Leichnam einen sicheren Ruheort finden müsse.
Daher wird in den alten Gesetztm — in der Lex Salica sogar mehrfach — nicht nur die Störung des Grabes, sondern auch eine Beraubung des über ihm errichteten Gebäudes schwer gebüsst.
Der Bischof Thietmar von Merseburg (VI. Buch, Kap. 13) bezichtigt sich einer solchen schweren Sünde, die ihm eine böse Krankheit als Strafe zugezogen hatte. Es ist ganz folgerichtig, dass die durch die Reformation ans Woldeck vertriebenen Mönche nach dem Tode dort zurückkehren müssen, wie man einen noch iin vorigen Jahrhundert gesehen haben will, der als Zeichen seines Besuches einen Pfeil und Buchstaben in einen Stein der Kirche meisselte**). Mehr noch treten diese Beziehungen zwischen dem Toten und Lebendigen in den vielen Baumsagen klar hervor. Bisweilen nämlich übernimmt die Natur, ein Totenmal dadurch zu schaffen, dass sie an der Stätte einen Baum emporspriesseu lässt, den die Phantasie der Lebenden mit spukhaften Eigenschaften
*) An Beigaben sind in der Lausitz festgestellt: Peitsche (Finsterwalde), Kamm (Rehain), Pfeifenkopf (Dollenclien). (Nach Mitteilungen von Sanitätsrat Dr. Behla in Luckau.) Gander erwähnt noch Kamm und Schnupftabaksdose (Gand. Nr. 220).
**) Solche Mönche spuken noch umher in Guben (Gand. Nr. 248) und in Havelberg (Sehw. Nr. 114',