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2. (1. ordentliche u. Haupt ) Versammlung des IX Vereinsjahres.
und diejenigen, bei denen ein herrschaftliche* Schloss sich befand, wie Bötzow, Liebenwalde, Biosenthal. Alles zusammengenommen ergiebt sich, dass die fürstliche Macht in den Städten am Anfänge des 14. Jahrhunderts durch die städtischen förderativen Schöpfungen auf ein sehr bescheidenes Muss beschränkt war.
Zu der ursprünglich ins Auge gefassten Sicherung der Strassen und des Eigentums im Sinne des Landfriedens trat mit dem schnellen Aufblühen des märkischen Handels in den Satzungen der Städtebündnisse die Regelung der verworrenen Münz Verhältnisse, womit Berlin und Kölln bereits den Anfang gemacht hatten. Als llauptptlicht jedes Bundesgliedes der Städteeinung erscheint aber stets die gemeinsame Verfestung d. h. die allgemeine Gültigkeit irgend einer städtischen Achtserklärung, die Schirmung der Bürger und ihres Gutes, die Abwehr von Fürsten und Herren.
Unter der Regierung Kaiser Karls IV. erreicht der märkische Handel des Mittelalters seinen Höhepunkt: die mächtigen Städte bringen mit ihren grossen Geldmitteln vielfach die verpfändeten Raubschlösser in ihren Besitz, so der Berliner Rat Saarmund an der Nuthe an der grossen Strasse nach Sachsen und vorübergehend Köpenick an der schlesischen Strasse.
Als besondere Eigentümlichkeiten des märkischen Handelserscheinten in dieser Periode einmal die durchgehende Ausnahmestellung der Wenden, damals allgemein zu den „unehrlichen Leuten“ gerechnet, wenn auch für den Kleinhandel oft unentbehrlich; auf der andern Seite die frühe Beteiligung des Adels an dem Handel der Städte, in denen die vornehmen Geschlechter oft die Zugehörigkeit zu den Gilden erwerben, wie die Familie Bismarck in der Gewandschueidergilde zu Stendal.
Mit dem Verluste der Gemeindefreiheit unter Kurfürst Friedrich II. genau in der Mitte des 15. Jahrhunderts sinkt die Bedeutung der Städte, die Handelsstrassen veröden und die veralteten Privilegien des Nieder- lags- und Strassenzwanges können den Verfall nicht aufhalten. Auch der Segen der Strassenverbesserung am Ende des 15. Jahrhunderts, die mit dem Emporkommen der Tliurn und Taxischen Reichspost verbunden war, kam der Mark um so weniger zu gute, als hier die Landesherren, eifersüchtig auf das auch von ihnen in Anspruch genommene Postregal, der Reichspost von vorn herein ihre Grenzen verschlossen.
Die Glanzzeit des Handels ist festgehalten durch viele Werke der bildenden Künste, welche die Bedeutung des mittelalterlichen Grosskaufmanns verherrlichen und deren Kopien Sie teilweise hier ausgestellt sehen. Im Berliner Totentänze erscheint der Handelsherr in ritterlicher Tracht, von dem Tode respektvoll mit „Herr“ angeredet. In der Lübecker Marienkirche steht an hervorragender Stelle die Figur des Wechslers. Die Miniaturen der Manessischen Liederhandschrift in Heidelberg und