Heft 
(1900) 9
Seite
228
Einzelbild herunterladen

228

Zur Kunde des heimischen Jagdwesens.

refugierte Franzosen, kranke Frauen, Stadtphysici und Wehmfltter. Alles Andere musste mit. Spllter wurde gnädiglich dekretirt, dass auch junge Mädchen nichts mehr damit zu schaffen haben. An guten Püffen muss bei Anlässen nicht Mangel gewesen sein; heisst es doch, .dass die Leute, so in die Wolfsjagd laufen, von den Jägern mit Schlägen traktiret werden. Das Jahr 1734 beschränkt dies Aufgebot und bestimmt, .dass nur für jedes Ge- zeug 130 Leute kommandiret werden, weil das genug sei, und nur eitel tüchtige Mannspersonen. Tagelang dauerten solche Züge, und nächtlich lagerte dann der ganze Schwarm bei grossen Wachtfeuern. War dann aber der Wolf erlegt, dann Hessen es sich die guten Bürger Berlins nicht nehmen, den Feind ihres Viehstandes der Reihe nach mit Heu- oder Mistgabeln zum Dank für das, was er ihnen zerrissen hatte, einen Stoss zu versetzen mit den Worten:Das ist Für mein Füllen! Für mein Kalb! u. s. w. Von der drakonischen Strenge, mit der vor drei Jahrhunderten die lVilddieberei in der Mark bestraft wurde, giebt ein Erlass vom Jahre 1585 Kunde. Es wird darin den Wilddieben der Galgen angedroht und mit Strang und Galgen geht cs bis 1610 fort. Für den Galgen war früher auch ein sehr abschreckendes Ersatzmittel ersonnen, nämlich das Anschmieden des Wilddiebes an einen Hirsch; durch den Ritt auf diesem wilden Renner wurde der Delinquent nach und nach in Stücke zerfetzt. Den Jägern wurde auch empfohlen, die Wild­diebe einfach niederzuschiessen, aber schon 1672 wird bei dem Totschiessen eine gewisseBehutsamkeit (!) empfohlen, damit kein Unschuldiger dabei zu kurz komme. In dem Edikt von 1610 werden auch Geldstrafen fest­gesetzt bis zu 500 Reichsthalern für einen unbefugt geschossenen Hirsch. Die Strafe des Anschmiedens an den Hirsch wird wohl nur auf dem Papier gestanden haben; schätzte man doch das edle Wild so hoch, dass man schwerlich ein Prachttier elend zu Tode gehetzt haben würde. Dass diese barbarische Strafe je wirklich vollzogen worden wäre, davon scheint nichts bekannt. B. T. Bl. 20. Dez. 1885.

26) Im Jahre 1885 wurden mehrere Fälle festgestellt, dass Hasen schwimmend angetroffen waren Hierzu folgende Mitteilung:

Noch ein schwimmender Hase. Der Ökonom Herr Fritz M. aus Neu- Rehfeld bei Crossen a. d. Oder schreibt uns:Sehr geehrter Herr Redakteur! Jahrelanger treuer Abonnent Ihres geschätzten Blattes kann ich nicht umhin, da sich die Sache nun einmal um das Schwimmen der Vierfüssler dreht, Ihnen einen Fall zu erzählen, den ich persönlich diesen Sommer erlebt habe. Es war Anfangs Juli die liebe Sonne, wie sie wissen werden, meinte es gut Tags über als ich gegen 6'/, Uhr in Gesellschaft meiner Freunde und in Begleitung meines Hundes baden ging.Popp, ein gelehriges fixes Tier, wie ich es selten gefunden, spürte auf unserem Heimgange, der uns über üppige Wiesen führte, einen Hasen auf.Ein Hase! erscholl es unisono aus unsern Kehlen; aber wo war unser Popp, resp. mein Popp ? dicht hinter dem Hasen her, um ihn uns zu erlangen. Jetzt musste der Hase verfallen, weil er ringsum von 810 Fuss tiefen und 1520 Fuss breiten Grabenwässern eingeschlossen war. Dies wussten wir, schlossen sofort einen Kreis; zurück konnte der Hase nicht mehr; entweder er musstePoppen unterliegen,

I